Das Kiewer Bezirksgericht Odessa entschied zugunsten der Abteilung für Arbeit und Sozialpolitik des Stadtrats von Odessa und verpflichtete die umgesiedelte Frau zur Rückgabe von 75.000. Griwna des illegal erhaltenen Wohngeldes. Im Fall ging es um eine Frau, die sich und ihr Kind über das Portal „Diya“ als Einwanderin registrierte, bei der Registrierung jedoch unvollständige Angaben zu ihrem Wohnort machte.
Insbesondere erwähnte sie nur die Territorialgemeinschaft Shirokiv, ohne die Region und den Bezirk anzugeben, was zu einem Missverständnis führte. Aufgrund dieser Angaben wurde ihr Wohngeld gewährt, auf das sie eigentlich keinen Anspruch hatte, da ihr eigentlicher Meldeort in einer anderen Region lag. Dieser Fehler führte zur automatischen Auszahlung der Unterstützung in Höhe von 5.000. UAH monatlich vom 1. März 2022 bis 31. Juli 2023.
Laut Akte ergab die Prüfung, dass die Frau nur im März und April 2022 Anspruch auf Hilfe hatte. Das Gericht entschied, den zu viel gezahlten Betrag zugunsten des städtischen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik einzuziehen.