Die Berufungskammer des Hohen Antikorruptionsgerichts (HACC) hat die Berufung der Verteidigung des ehemaligen PrivatBank-Chefs Oleksandr Dubilet gegen die Anordnung seiner Verhaftung zurückgewiesen. In der am Montag abgehaltenen Anhörung bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit der Entscheidung vom 16. Oktober, den Verdächtigen in Untersuchungshaft zu behalten.
Der vorsitzende Richter stellte bei der Urteilsverkündung fest, dass „die Berufung des Verteidigers von Dubilet Oleksandr Valeriyovych zurückgewiesen wird und das Urteil des Untersuchungsrichters des Obersten Strafgerichtshofs vom 16. Oktober 2024 unverändert bleibt.“ Dies bedeutet, dass die Verhaftung des ehemaligen Bankiers trotz der Berufungsversuche der Verteidigung weiterhin rechtskräftig ist.
Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) kündigte die Suche nach Oleksandr Dubilet bereits im Oktober 2023 an. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der PrivatBank steht im Verdacht, an einem groß angelegten Finanzbetrug beteiligt gewesen zu sein, der dem Staat erhebliche Verluste verursacht hat.
Die Ermittlungen im Strafverfahren Nr. 12017040000000531 dauern seit 2017 an. Dubileta wird der Begehung von Straftaten gemäß den folgenden Artikeln des ukrainischen Strafgesetzbuches beschuldigt:
- Teil 5 des Artikels 191 (Veruntreuung oder Veruntreuung von Vermögen in besonders großem Umfang),
- Teil 3 des Artikels 28 (Begehung einer Straftat durch eine organisierte Gruppe),
- Teil 1 des Artikels 366 (Amtsfälschung).
Bereits im Oktober 2021 genehmigte der Oberste Antikorruptionsgerichtshof die Einleitung eines Verfahrens in Abwesenheit gegen Dubilet, da dieser sich nicht in der Ukraine aufhielt und sich den Ermittlungen entzog. Angesichts der langen Dauer des Falls und der Schwere der Vorwürfe bestehen die Strafverfolgungsbehörden darauf, den Verdächtigen in Haft zu behalten, um eine mögliche Flucht vor der Justiz zu verhindern.
Die Gerichtsentscheidung bedeutet vorerst, dass Oleksandr Dubilet weiterhin in Haft bleibt. Die Verteidigung des Verdächtigen hat zwar das Recht, Berufung einzulegen, doch die Chancen auf eine Überprüfung des Falls stehen schlecht, da die Verhaftung bereits in der Berufungsinstanz bestätigt wurde.

