Im Jahr 2025 wurden in der Region Poltawa 68 Schuldsprüche wegen Wehrdienstverweigerung ausgesprochen. In allen Fällen handelte es sich um Männer, die nicht bei den regionalen Rekrutierungs- und Sozialzentren erschienen waren, um anschließend zu Militäreinheiten oder Ausbildungszentren überwiesen zu werden. Dies teilte das regionale Kommandozentrum und die Polizei von Poltawa mit.
Wie die Behörde klarstellte, wurden aufgrund der Ergebnisse dieser Fälle 27 Personen zu Haftstrafen verurteilt. Zwei dieser Urteile wurden nach Einlegung von Rechtsmitteln durch die Staatsanwaltschaft gefällt, die auf einer härteren Bestrafung bestanden hatte.
Darüber hinaus hob das Berufungsgericht Poltawa drei Urteile erstinstanzlicher Gerichte auf, die gegen die Angeklagten Bewährungsstrafen verhängt hatten. Nach einer Neuverhandlung wurden die Verurteilten zu drei Jahren Haft verurteilt.
Das regionale CCC Poltawa und das Joint Venture betonten, dass die territorialen Zentren keine Voruntersuchungen durchführen und keine Gerichtsentscheidungen fällen. Ihre Aufgabe besteht darin, Sachverhalte von Verstößen gegen die Mobilmachungsgesetzgebung zu erfassen und relevantes Material an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Das CCC betonte außerdem, dass die Verweigerung der Mobilmachung eine Straftat darstellt und dass die Verhängung einer Bewährungsstrafe eine Person nicht von der Erfüllung der Wehrpflicht im Rahmen der geltenden Gesetzgebung befreit.

