Während des Kriegsrechts in der Ukraine hatten die territorialen Rekrutierungs- und Sozialbetreuungszentren (TCS) das Recht, Bürger, die ihren Wehrdienst nicht erfüllen, zur Fahndung auszuschreiben. Dies betraf Wehrpflichtige, Wehrpflichtige und Reservisten, die nicht innerhalb der festgelegten Fristen zur ärztlichen Untersuchung erschienen, ihre Personalien nicht nachwiesen oder keine Vorladung entgegennahmen.
Gleichzeitig unterliegen aktive Militärangehörige keiner solchen Durchsuchung. Sie sind bei ihren militärischen Einheiten und nicht beim Zentralen Melderegister (Zentrales Melderegister) registriert und können daher nicht als Wehrdienstverweigerer gelten. Dies berichtet das Portal „Yuristy.UA“.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Ein Soldat wandte sich an Anwälte, nachdem ihn die Benachrichtigungsgruppe des Zentralen Meldezentrums (ZMZ) bei einer Dokumentenprüfung über seinen angeblichen Fahndungsstatus informiert hatte. Laut ZMZ-Mitarbeitern seien diese Informationen in der Anwendung „Reserve+“ verfügbar. Anwalt Jurij Ajewajan erklärte, dass die Anwendung „Reserve+“ zwar einen administrativen Fahndungsstatus erfassen könne, dies aber nur für Wehrpflichtige, Wehrpflichtige im aktiven Dienst und Reservisten gelte, die gegen die Meldevorschriften verstoßen hätten. Aktive Soldaten seien von solchen Maßnahmen des ZMZ nicht betroffen. Ein weiterer Anwalt, Wjatscheslaw Kirda, fügte hinzu, dass solche Benachrichtigungen mitunter auf technische Fehler oder übermäßige Initiative von ZMZ-Mitarbeitern zurückzuführen seien. Selbst wenn ein aktiver Soldat über seinen „Fahndungsstatus“ informiert werde, habe dies ohnehin keine Rechtskraft, und er könne nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Gemäß geltendem Recht gilt die Fahndungsliste des Zentralen Rekrutierungszentrums (TCC) ausschließlich für Personen, die in den regionalen Rekrutierungszentren registriert sind, aber ihren Pflichten nicht nachkommen. Dazu gehören: Wehrpflichtige, die sich dem Wehrdienst entziehen; Wehrpflichtige, die ihre Daten nicht verifiziert oder dem Einberufungsbescheid nicht Folge geleistet haben; Reservisten, die ihren Dienst nicht angetreten haben. Aktive Angehörige der ukrainischen Streitkräfte fallen nicht unter diese Kategorie und können vom TCC nicht zur Fahndung ausgeschrieben werden. Rechtsanwälte raten, sich im Falle des Erhalts einer Fahndungsliste an das zuständige regionale Rekrutierungszentrum zu wenden, um den Sachverhalt zu klären oder rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Es wurde bereits berichtet, dass die Ukraine die Einführung eines elektronischen Militärausweises für jeden Soldaten plant. Diese digitale Kennung ermöglicht den Informationsaustausch zwischen staatlichen Registern, ohne personenbezogene Daten preiszugeben.

