In der Ukraine müssen sich bis zum 4. Februar 2025 alle Wehrpflichtigen, die zuvor den Status „eingeschränkte Tauglichkeit“ erhalten haben, einer erneuten militärmedizinischen Untersuchung (MMC) unterziehen. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Organisation dieses Prozesses plant die Regierung jedoch, die Fristen zu verlängern und die Verhängung von Geldbußen aufzuschieben.
Dies erklärte die stellvertretende Leiterin des Büros des Präsidenten der Ukraine, Iryna Wereschtschuk, und betonte das Ausmaß des Problems.
Gemäß Gesetz Nr. 3621, das am 4. Mai 2024 in Kraft trat, wurde der Status der „begrenzten Eignung“ faktisch abgeschafft. Jeder, der diesen Status hatte, muss sich innerhalb von 9 Monaten einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und ein aktuelles ärztliches Gutachten einholen. Die Frist endet am 4. Februar 2025.
Laut Wereschtschuk haben mehr als eine Million Bürger noch kein ärztliches Attest bestanden. Die Gründe sind unterschiedlich:
- Die Leute haben keine Anrufe an VLK erhalten.
- In den Territorial Picking Centern (TCCs) sind Warteschlangen entstanden, die eine operative Bedienung unmöglich machen.
„Es ist absolut unrealistisch, eine so große Zahl von Menschen vor dem 4. Februar durch die VLK passieren zu lassen“, betonte Wereschtschuk.
Zur Lösung des Problems werden drei wichtige Schritte vorgeschlagen:
- Verlängerung der Fristen für ärztliche Atteste. Wir arbeiten derzeit mit den Abgeordneten zusammen, um Gesetzesänderungen einzuführen.
- Aussetzung von Bußgeldern. Es ist geplant, dass rechtliche Sanktionen erst dann verhängt werden, wenn sich die Situation stabilisiert hat.
- Optimierung des Betriebs von VLK. Das Gesundheitsministerium und das Verteidigungsministerium entwickeln Zeitpläne, die eine schnellere Bearbeitung aller Personen ermöglichen, die eine zweite Untersuchung benötigen.
„Das ist ein konstruktiver Ansatz, aber alle Personen mit eingeschränkter Fitness müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wie es das Gesetz vorschreibt“, betonte Wereschtschuk.
Die Aufhebung des Status „eingeschränkte Tauglichkeit“ setzt voraus, dass die Bürger ein eindeutiges ärztliches Gutachten erhalten, das ihre Diensttauglichkeit feststellt:
- Geeignet.
- Ungeeignet.
Der Zweck des Gesetzes besteht darin, Transparenz und Effizienz der Mobilisierung sicherzustellen.
Ohne ein wiederholtes ärztliches Gutachten drohen den Bürgern Geldstrafen oder andere rechtliche Sanktionen. Ihr Einsatz soll jedoch vorerst ausgesetzt werden.
Das wiederholte Bestehen des VLK stellt nicht nur die Diensttauglichkeit fest, sondern ermöglicht Ihnen auch den Erhalt aktueller Daten über den Gesundheitszustand der Bürger.