Das Top-Management des Konzerns in der Region Schytomyr belieferte die russische Verteidigungsindustrie mit Barrieresystemen – DBR

Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros (SBI) haben zwei Spitzenmanager eines Konzerns aus der Region Schytomyr festgenommen, der Barrieresysteme an Unternehmen des Verteidigungs- und Industriekomplexes der Russischen Föderation lieferte.

Im Telegrammkanal der SBU vom Mittwoch heißt es, dass das Büro in den letzten sechs Monaten zusammen mit der SBU die Aktivitäten des zweiten Konzerns, der weiterhin die russische Militärindustrie belieferte, aufgedeckt und eingestellt hat. „Es wurde festgestellt, dass eine Gruppe von Unternehmen aus der Region Schytomyr Unternehmen des Verteidigungs- und Industriekomplexes der Russischen Föderation mit Barrierensystemen belieferte, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wurden , heißt es in dem Bericht.

Nach Angaben des Ministeriums gehörte der Konzern vor Kriegsbeginn einem Unternehmer, der die Ukraine einige Tage vor Kriegsbeginn verließ und nach der Invasion das Eigentum an kontrollierte Personen ummeldete, die weiterhin arbeiteten aus der Russischen Föderation. „Die neuen Eigentümer des Konzerns etablierten die Versorgung durch kontrollierte ausländische und russische Dichtungsunternehmen. Es waren diese Unternehmen, die angeblich „Bestellungen“ für den Bedarf Dritter an den ukrainischen Hersteller schickten. Allein im Jahr 2022 haben die beteiligten Personen mehrere Chargen relevanter Produkte im Wert von mehr als 1,5 Millionen US-Dollar nach Russland geliefert“, betont das Büro.

Ende Dezember 2023 führten Mitarbeiter des SBI und der SBU Durchsuchungen in den Räumlichkeiten des Konzerns und den Wohnungen seiner Spitzenmanager durch, das Ermittlungsbüro beschlagnahmte Gegenstände und Dokumente, die die operative Tätigkeit der Konzernunternehmen auf dem Territorium bezeugen der Ukraine und der Russischen Föderation.

„Derzeit wurden zwei Spitzenmanager des Konzerns festgenommen, die verdächtigt wurden, vorsätzliche Handlungen zur Unterstützung des Aggressorstaates , die von einer organisierten Gruppe gemäß Teil 3 der Kunst begangen wurden. 28, Teil 1 der Kunst. 111-2 des Strafgesetzbuches der Ukraine“, informiert das SBI.

In der Meldung heißt es, dass sich mindestens drei weitere Mitglieder der Gruppe, darunter ihr Organisator, außerhalb der Ukraine aufhalten – ihnen wird der Verdacht in Abwesenheit mitgeteilt. Derzeit wird die Frage der Beschlagnahme von Unternehmenseigentum und seiner Übertragung an ARMA gelöst.

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