Tschechien und die Ukraine ermitteln wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Unternehmen von Poroschenko

Die Tschechische Republik hat die Ukraine um Rechtshilfe bei der Untersuchung eines Strafverfahrens wegen möglicher Steuerhinterziehung durch das tschechische Unternehmen UPI-AGRO EUROPE s.r.o. und zwei ukrainische Unternehmen gebeten, die mit Petro Poroschenkos Sohn Oleksiy in Verbindung stehen.

Laut Informationen aus verschiedenen Quellen, darunter einer Kopie des Berufungsschreibens, wurde am 23. Februar 2024 das Strafverfahren Nr. NCOZ-2124/TC-2024-411400-H eröffnet. Es betrifft die mögliche unrechtmäßige Erstattung von Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 11,5 Millionen Euro bei der Zollabfertigung von Waren, die sich im freien Verkehr in den EU-Ländern befanden.

Laut vorliegenden Informationen erwarb das tschechische Unternehmen „UPI-AGRO EUROPE s.r.o.“ Produkte von zwei ukrainischen Firmen – „PK Podillya“ und „PK Zorya Podillya“ –, deren Nutznießer Oleksiy Poroshenko ist. Die Ermittler vermuten, dass diese Firmen ein System zur Steuerhinterziehung aufgebaut haben.

Das Büro für Wirtschaftssicherheit der Ukraine (BEU) führt derzeit gemeinsam mit der ukrainischen Staatsanwaltschaft Verfahrensmaßnahmen zur Erfüllung des Rechtshilfeersuchens durch. Im Rahmen der Ermittlungen werden Kontoauszüge, Dokumente, die finanzielle und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Unternehmen belegen, sowie Verträge und Zahlungsanweisungen im Zusammenhang mit dem Warentransport beschlagnahmt.

Gleichzeitig werden die Aktivitäten der Direktorin des tschechischen Unternehmens, Olena Stuzhenko, die in der Ukraine lebt, untersucht, insbesondere ihre Geschäftsverbindungen.

Das Strafverfahren wurde eingeleitet, nachdem eine Anfrage bei einer europäischen Bank Unstimmigkeiten in den Aussagen des Vertreters der Firma „UPI-AGRO EUROPE s.r.o.“ – des tschechischen Staatsbürgers Damir Kalizharov – hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens aufgedeckt hatte. Der Verdacht entstand aufgrund möglicher Mehrwertsteuerhinterziehung beim Export von Produkten über die Tschechische Republik, wo bei der Zollabfertigung keine Mehrwertsteuer anfällt, in die Märkte der EU und in Drittländer.

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