Über den Kontrollpunkt Shehyny wurde versucht, mehr als 600 kg Drogen in die Ukraine einzuführen

Am Kontrollpunkt Shehyny stoppten Grenzbeamte zusammen mit Offizieren des ukrainischen Sicherheitsdienstes in der Region Lwiw die Aktivitäten eines groß angelegten Schmuggelkanals für Drogen in die Ukraine.

Bei einer Sonderoperation entdeckten und beschlagnahmten die Strafverfolgungsbehörden Hunderte Kilogramm verbotener Waren, die ins Land geschmuggelt wurden. Die Drogen wurden unter dem Deckmantel des internationalen Personentransports über die Staatsgrenze transportiert.

Den Ermittlungen zufolge war der Organisator der kriminellen Machenschaften ein 28-jähriger Einwohner des Bezirks Kalusa. Er verwickelte seinen 23-jährigen Landsmann in die illegale Aktivität, der als Fahrer fungierte und die verbotene Fracht direkt über die Grenze transportierte.

Die Kriminellen nutzten ihren eigenen Kleinbus, der im internationalen Personentransport eingesetzt wurde, um die Waren zu schmuggeln. Diese Methode ermöglichte es ihnen, das Entdeckungsrisiko zu minimieren und unnötige Aufmerksamkeit bei der Grenzkontrolle zu vermeiden.

Der Organisator des Schmuggels hatte im Voraus den Kauf der berauschenden Substanz Kratom veranlasst. Es handelt sich dabei um eine psychoaktive Substanz pflanzlichen Ursprungs, die aus einem in Südostasien wachsenden Tropenbaum gewonnen wird. Darüber hinaus hatte er dem Fahrer detaillierte Anweisungen zur Route, zum Zeitpunkt des Grenzübertritts und zum Ort der Umladung der verbotenen Fracht gegeben.

Die Angreifer legten besonderen Wert auf Planung. Päckchen mit Betäubungsmitteln wurden im Gepäckraum des Minibusses getarnt und unter den Koffern und persönlichen Gegenständen der Fahrgäste versteckt.

Bei einer eingehenden Durchsuchung des Mercedes entdeckten Grenzbeamte jedoch über 614 Kilogramm Kratom. Nach ersten Schätzungen könnte der Großhandelswert der beschlagnahmten Drogenlieferung auf dem Schwarzmarkt etwa vier Millionen Hrywnja betragen.

Beide an der kriminellen Vereinigung Beteiligten wurden festgenommen. Ihnen wurde der Verdacht gemäß den Artikeln 305 und 307 des ukrainischen Strafgesetzbuches mitgeteilt, die die Strafbarkeit des Schmuggels und des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln vorsehen.

Das Gericht ordnete Untersuchungshaft ohne Möglichkeit der Freilassung gegen Kaution an. Die Staatsanwaltschaft der Region Lwiw ist für die Verfahrensführung im Strafverfahren zuständig.

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