Nach den neuen Regeln müssen viele ukrainische Männer, die sich derzeit im Ausland aufhalten, bis zum 16. Juni in die Ukraine zurückkehren. Das Ministerkabinett veröffentlichte die Resolution Nr. 563 vom 16. Mai 2024, mit der das Verfahren zur Organisation und Führung militärischer Aufzeichnungen über Wehrpflichtige, Wehrpflichtige und Reservisten geändert wurde.
Diesen neuen Normen zufolge unterliegen ukrainische Staatsbürger, die sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten, diesem Dokument. Sie müssen innerhalb von 30 Tagen in die Ukraine zurückkehren und ihre Registrierung bei den örtlichen Sammelstellen bis zum angegebenen Datum erneuern.
In der Resolution heißt es außerdem, dass Ukrainer, die sich im Ausland aufhalten, die gleichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat haben wie diejenigen, die in der Ukraine bleiben. Daher müssen sie auch in regionalen Kommissionierungszentren registriert sein.
Wer in Zukunft einen Auslandsaufenthalt plant, wird nicht mehr aus dem Militärregister gestrichen.
Die Konsulate werden eingezogenen Ukrainern bei der Rückkehr in ihr Heimatland helfen und im Namen der territorialen Rekrutierungszentren auch über konsularisch registrierte Wehrpflichtige im Alter von 18 bis 25 Jahren informieren.