Die Ukraine hat neue Regeln für die militärische Registrierung eingeführt, wonach auch Personen, die als völlig dienstuntauglich gelten, nicht mehr aus dem Register gestrichen werden. Dies geschah, nachdem das Verteidigungsministerium der Ukraine im Oktober 2024 eine entsprechende Anordnung erlassen hatte, die in der Gesellschaft breite Resonanz hervorrief.
Nach Angaben der Militäranwältin Daria Holodnyak betreffen die Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften nicht nur Personen, die bisher aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Entlassung hatten, sondern auch solche, die aus verschiedenen Gründen als wehrunfähig gelten . Jetzt bleiben auch Personen im Register eingetragen, bei denen schwerwiegende medizinische Kontraindikationen oder andere gesetzliche Ausnahmegründe vorliegen.
Bisher ermöglichte die Kategorie „Untauglich mit Ausschluss von der Wehrpflicht“, dass Wehrpflichtige mit schwerwiegenden Diagnosen vollständig von der Wehrpflicht ausgeschlossen werden konnten. Nun wurde dieser Status aufgehoben und heißt schlicht „Untauglich“ – ohne Ausschluss aus dem Register.
In dieser Verordnung wurde auch festgelegt, dass die Gesamtdauer der ärztlichen Untersuchungen 4 Tage nicht überschreiten sollte. Besteht zusätzlicher Forschungsbedarf zur Abklärung des Gesundheitszustandes, kann die Frist um höchstens 14 Tage verlängert werden.