Viele ukrainische Männer, die sich derzeit im Ausland aufhalten, müssen gemäß den neuen Bestimmungen bis zum 16. Juni in die Ukraine zurückkehren. Das Ministerkabinett veröffentlichte am 16. Mai 2024 die Resolution Nr. 563, mit der das Verfahren zur Organisation und Führung der Militärakten von Wehrpflichtigen, Militärangehörigen und Reservisten geändert wurde.
Laut diesem Dokument unterliegen ukrainische Staatsbürger, die sich länger als drei Monate im Ausland aufgehalten haben, diesen neuen Bestimmungen. Sie müssen innerhalb von 30 Tagen in die Ukraine zurückkehren und ihre Registrierung bei den zuständigen regionalen Rekrutierungszentren bis zum angegebenen Datum erneuern.
Die Resolution besagt außerdem, dass Ukrainer im Ausland dieselben Pflichten gegenüber dem Staat haben wie diejenigen, die in der Ukraine geblieben sind. Daher müssen auch sie sich bei den territorialen Rekrutierungszentren registrieren lassen.
Wer plant, künftig ins Ausland zu gehen, wird nicht mehr vom Militärdienst abgemeldet.
Die Konsulate werden ukrainischen Wehrpflichtigen bei der Rückkehr in ihre Heimat behilflich sein und im Auftrag der regionalen Rekrutierungszentren auch über Wehrpflichtige im Alter von 18 bis 25 Jahren informieren, die bei den konsularischen Behörden registriert sind.

