In der Ukraine wird demnächst ein elektronischer Rentenrechner eingeführt, mit dem Bürgerinnen und Bürger ihre zukünftige Rente selbstständig berechnen können. Dieses innovative Instrument ist besonders nützlich für Versicherte, die transparente Informationen über ihre Rentenzahlungen und deren Erhöhungsmöglichkeiten wünschen.
Dies ist im Entwurf der Entschließung des Ministerkabinetts festgehalten, der auf der FPU-Website zur Diskussion gestellt wurde.
Der elektronische Rentenrechner ermöglicht die Berechnung von Rentenansprüchen und Rentenzahlungen auf Basis der verfügbaren Informationen über die versicherte Person/den Rentner. Darüber hinaus ermöglicht er die Berechnung von voraussichtlichen Rentenansprüchen und der Höhe der Rentenzahlungen auf Basis einer möglichen Erhöhung der gezahlten Versicherungsbeiträge und/oder einer Verlängerung der Beitragszahlungsdauer (Versicherungserfahrung) und/oder einer Verschiebung des Rentenbeginns.
Das Ergebnis der Berechnung mit dem elektronischen Rentenrechner ist eine Prognose, dient lediglich Informationszwecken und begründet keinen Anspruch auf die Auszahlung einer Rente in der berechneten Höhe.
Die Verwendung von Informationen über eine Person, die im Informations- und Kommunikationssystem des ukrainischen Rentenfonds verarbeitet werden, im elektronischen Rentenrechner erfolgt nur, wenn die Person einer elektronischen Identifizierung und Authentifizierung unterzogen wurde.
Wie in der Erläuterung erwähnt, hat das Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine einen Konzeptentwurf zur Reform des Rentensystems sowie Gesetzesentwürfe zur Einführung eines kapitalgedeckten Rentensystems und zur Reform des solidarischen Rentensystems erarbeitet.
„Die Reform des solidarischen Rentensystems zielt darauf ab, dessen Transparenz und Gerechtigkeit zu erhöhen und einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der von den Bürgern geleisteten Beiträge und der Höhe ihrer Rente sicherzustellen. Dieser Gesetzentwurf wurde entwickelt, um Wege zur weiteren Reform des Rentensystems auszuarbeiten“, heißt es in dem Dokument.
Zur Erinnerung: In der Ukraine wird eine Erwerbsminderungsrente bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit gewährt, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung. Voraussetzung für den Bezug dieser Rente ist jedoch eine bestimmte Versicherungsdauer.

