Ukrainer, die sich für die Nationale Cashback-Karte registrieren, stimmen der Offenlegung ihrer Zahlungstransaktionen und Bankdaten zu. Gemäß den Vertragsbedingungen erteilen die Kunden den Banken die Erlaubnis, Informationen über ihre Zahlungstransaktionen, insbesondere über bestehende und zukünftige Konten, an Dritte weiterzugeben, die in den Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine benannt sind.
Es ist zu beachten, dass der Zugriff auf Zahlungsdaten für die Gutschrift von Cashback erforderlich ist. Laut Wirtschaftsministerium werden diese Informationen nicht gespeichert oder weitergegeben, sondern ausschließlich für die Cashback-Gutschrift verwendet. Diese Vorgehensweise wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Sicherheit und Transparenz des Prozesses auf.
Der Schutz des Bankgeheimnisses ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Thema geworden, da Ukrainer häufig gezwungen sind, persönliche Daten im Austausch für diverse Boni oder Rabatte preiszugeben. Doch kann eine solche Forderung als legitim gelten? Wird sie nicht einen Präzedenzfall für einen tiefergreifenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger schaffen?
Bislang haben die Behörden zugesichert, dass diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an die gesetzlich festgelegten Stellen. Einige Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Offenlegung von Zahlungsdaten im Falle eines unbefugten Zugriffs oder Missbrauchs negative Folgen haben könnte.

