Grenzschutzbeamte der Ukraine lassen Männer nicht aus dem Land, selbst wenn sie die rechtmäßigen Ehemänner von Frauen mit Behinderungen sind.
Dies ergibt sich aus dem vom Staatlichen Grenzschutzdienst beschriebenen Vorfall.
Grenzschutzbeamte in der Region Odessa ließen einen Mann, der kürzlich eine behinderte Frau geheiratet hatte, nicht nach Moldawien einreisen. Die Ehe wurde vor drei Tagen, am 20. März, geschlossen.
„Während des Gesprächs stellten die Grenzbeamten fest, dass die Jugendlichen sich kaum kannten, da sie völlig unterschiedliche Geschichten erzählten. Auch der gemeinsame Wohnort stimmte nicht überein.
Darüber hinaus stellte sich heraus, dass die Frau aus Odessa im vergangenen Jahr bereits verheiratet war und mit ihrem Ex-Liebhaber ins Ausland nach Moldawien ging. Allerdings kehrte er nie in die Ukraine zurück“, berichtet die DPSU.
Daraufhin wurde dem Mann die Überfahrt verweigert.
Es ist zu beachten, dass das Gesetz nicht das Recht der DPSU vorsieht, einige Ehen als Scheinehen zu betrachten und andere nicht, wenn die Ehe selbst offiziell eingetragen wurde.