Der Pensionsfonds der Ukraine betont: Rentner und Empfänger von Versicherungsleistungen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, müssen sich bis zum 31. Dezember 2025 einer physischen Identifizierung unterziehen.
Wer muss sich ausweisen?
Ein Ausweisdokument ist für ukrainische Staatsbürger erforderlich, die sich während eines Kalenderjahres länger als 183 Tage (einschließlich Aus- und Rückreise) im Ausland aufhalten, sowie für diejenigen, die im Zusammenhang mit der russischen Aggression vorübergehenden Schutz oder Flüchtlingsstatus im Ausland erhalten haben, aber keinen ständigen Wohnsitz im Ausland angemeldet haben. Der Pensionsfonds stellt klar: Die Anforderung gilt sowohl für Personen, die sich tatsächlich länger als 183 Tage außerhalb der Ukraine aufhalten, als auch für Personen mit Aufenthaltsstatus im Wohnsitzland, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage.
Wie und wo Sie Ihren Ausweis vorzeigen können
Die Pensionskasse bietet drei Möglichkeiten zur physischen Identifizierung von Personen im Ausland an:
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aus der Ferne über „Action.Signature“ (Aktions-ID);
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Nutzung von Videokonferenzen (Videoidentifizierung);
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über ausländische diplomatische Einrichtungen der Ukraine – Erhalt einer Bescheinigung über das Leben der Person, die an die Gebietskörperschaften des Pensionsfonds geschickt wird.
Der Pensionsfonds hat außerdem ein aktualisiertes Online-Formular zur Videoidentifizierung von Rentnern eingeführt, die sich außerhalb des Landes oder in vorübergehend besetzten Gebieten befinden. Im Zweifelsfall oder bei Bedarf wird Rentnern empfohlen, sich an die Gebietskörperschaften des Pensionsfonds oder die nächstgelegene diplomatische Vertretung der Ukraine zu wenden.