Der ukrainische Pensionsfonds betont: Rentner und Empfänger von Versicherungsleistungen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, müssen sich bis zum 31. Dezember 2025 einer physischen Identifizierung unterziehen.
Wer muss sich ausweisen?
Ukrainische Staatsbürger, die sich im Kalenderjahr länger als 183 Tage im Ausland aufhalten (einschließlich Hin- und Rückreise), sowie Personen, die im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation vorübergehenden Schutz oder Flüchtlingsstatus im Ausland erhalten haben, aber keinen ständigen Wohnsitz im Ausland angemeldet haben, müssen sich physisch ausweisen. Der Pensionsfonds stellt klar: Die Ausweispflicht gilt sowohl für Personen, die sich tatsächlich länger als 183 Tage außerhalb der Ukraine aufhalten, als auch für Personen mit Aufenthaltsstatus im Wohnsitzland, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.
Wie und wo man sich ausweisen kann
Der Pensionsfonds bietet drei Möglichkeiten zur Vorlage physischer Ausweispapiere für Personen im Ausland an:
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remote über "Action.Signature" (Aktions-ID);
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mittels Videokonferenz (Videoidentifizierung);
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über ausländische diplomatische Vertretungen der Ukraine - Erhalt einer Bescheinigung über die Tatsache, dass die Person noch lebt, die an die regionalen Niederlassungen des Pensionsfonds weitergeleitet wird.
Der Pensionsfonds hat außerdem ein aktualisiertes Online-Formular zur Videoidentifizierung von Rentnern eingeführt, die sich im Ausland oder in vorübergehend besetzten Gebieten aufhalten. Bei Fragen oder Hilfebedarf werden Rentner gebeten, sich an die zuständigen regionalen Niederlassungen des Pensionsfonds oder die nächstgelegene diplomatische Vertretung der Ukraine zu wenden.

