Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes in der Ukraine auf 8.000 Griwna erhöht. Dies teilte das staatliche Arbeitsamt mit und betonte, wie wichtig es sei, den Arbeitsmarkt an neue Bedingungen anzupassen.
Der Höchstbetrag der Zahlungen wurde von 7.100 Griwna im Jahr 2024 auf 8.000 Griwna erhöht. Grund dafür ist die Bindung der Hilfehöhe an den ebenfalls steigenden Mindestlohn. Die neuen Zahlungen ermöglichen es Arbeitslosen, sich effektiver umzuschulen, eine Ausbildung zu absolvieren oder sich an neue Herausforderungen anzupassen.
Das staatliche Arbeitsamt stellt fest, dass die Erhöhung der Zahlungen nicht nur eine Unterstützung für die Bürger, sondern auch eine Investition in die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt darstellt.
Neben der Erhöhung des Arbeitslosengeldes ermutigt der Staat Arbeitgeber, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Die neuen Vergütungen sind:
- bis zu 120.000 Griwna (15 Mindestlöhne) – für die Beschäftigung von Menschen mit der 1. Gruppe von Behinderungen;
- bis zu 80.000 Griwna (10 Mindestgehälter) für Personen der Behindertengruppe II.
Diese Programme zielen darauf ab, Hürden bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre Integration in die Gesellschaft zu verbessern.
Nach Angaben von Vertretern des Dienstes waren im vergangenen Jahr im Rahmen dieser Initiative mehr als 2.000 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Der Gesamtbetrag der Arbeitgeberentschädigung belief sich auf 130 Millionen Griwna.
Experten gehen davon aus, dass solche Veränderungen gerechtere Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt schaffen, Arbeitgeber zu sozialer Verantwortung ermutigen und neue Chancen für Menschen aus sozial schwachen Gruppen bieten werden.
Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die Schaffung von Arbeitsplätzen erhalten und gleichzeitig das Image ihres Unternehmens verbessern.