Ein Vertreter des Berliner Senats berichtete, dass ukrainischen Flüchtlingen möglicherweise die Möglichkeit gegeben werde, in Deutschland zu bleiben, auch wenn ihre Pässe bereits abgelaufen seien. Dies geschah aufgrund einer veränderten Herangehensweise an die Lösung der Probleme des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland.
In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass alle Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Ausländern in Deutschland in die Zuständigkeit der regionalen Behörden fallen.
In Berlin hieß es, für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland an ukrainische Flüchtlinge sei kein gültiger Reisepass erforderlich. Hauptsache, die deutschen Behörden haben zumindest eine Möglichkeit, die Identität festzustellen.
Darüber hinaus können Ukrainer nach der Weigerung des Konsulats, das Dokument auszustellen, bei der Landesausländerbehörde Berlin ein Reisedokument für Auslandsreisen erhalten, das den Reisepass ersetzt.
Sie werden dies jedoch nur in Ausnahmefällen tun, wenn die Person gute Gründe für die Reise nachweist.