Ukrposhta hat mit der Zustellung von Einberufungsbescheiden an Wehrpflichtige begonnen. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Ihor Smilyansky, erklärte in einem Interview mit dem ukrainischen Rundfunk, dass derzeit 20.000 Bescheide von den regionalen Rekrutierungs- und Sozialzentren zugestellt würden.
Laut seinen Angaben unterscheiden sich diese Schreiben nicht von anderen offiziellen Dokumenten, wie etwa Gerichtsvorladungen oder Bußgeldbescheiden für Verkehrsverstöße. Die Zustellung der Vorladungen hängt von den in den staatlichen Systemen „Rezerv+“ und „Oberig“ hinterlegten Informationen ab. Smilyansky nennt als Beispiel einen Fall, in dem ein Wehrpflichtiger in seiner Heimatstadt keine Vorladung erhalten konnte, weil er das vorübergehend besetzte Melitopol als Adresse angegeben hatte. Der Leiter von „Ukrposhta“ erklärte jedoch, dass das Unternehmen nach der Aufhebung der Besatzung die Zustellung dieser Vorladungen wieder ermöglichen werde.
Ein wichtiger Aspekt ist der Schutz personenbezogener Daten. Smilyansky betont, dass der Zustellungsprozess „klar kontrolliert und überwacht“ werde und die Vertraulichkeit der Empfängerinformationen strikt gewahrt bleibe.
Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass das Ministerkabinett Änderungen der Vorschriften für die Erbringung von Postdienstleistungen beschlossen hat. Gemäß Regierungsbeschluss Nr. 1147 werden Einschreiben mit Vorladungen dem Adressaten persönlich zugestellt. Ist dieser nicht anzutreffen, hinterlassen die Postangestellten eine Nachricht oder benachrichtigen den Empfänger telefonisch.

