Die Werchowna Rada bereitet neue Regeln für Schuldner vor. Eine Gruppe von Volksabgeordneten hat den Gesetzentwurf Nr. 14005 „Über Änderungen bestimmter Gesetze der Ukraine zur Vereinfachung von Vollstreckungsverfahren durch Digitalisierung“ registriert.
Was wird sich ändern?
Das Dokument schlägt vor:
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die Funktionalität des automatisierten Durchsetzungssystems erweitern und dessen Interaktion mit staatlichen Stellen, Banken, Finanzinstituten und nicht-bankbasierten Zahlungsdienstleistern sicherstellen;
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das einheitliche Schuldnerregister mit anderen Registern zu integrieren, um die Prozesse der Auferlegung und Aufhebung von Beschränkungen zu beschleunigen;
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die Veräußerung oder Verpfändung von Eigentum zu verbieten, wenn die Person im Schuldnerregister eingetragen ist (Ausnahmen gelten nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen).
Ist der Schuldner beispielsweise im Register eingetragen, müssen die Gebietskörperschaften des Innenministeriums die Zulassung des Fahrzeugs verweigern und die Testamentsvollstrecker darüber informieren.
Ebenso kann ein Notar keinen Kaufvertrag oder keine Hypothek für Immobilien, unfertige Bauobjekte oder Transportmittel beurkunden, wenn der Eigentümer ein Schuldner ist.
Bei Eingang von Geldern auf dem Konto eines öffentlichen oder privaten Vollstreckungsbeamten erstellt das automatisierte System automatisch eine Mitteilung über die Schuldentilgung. Diese dient als Grundlage für die Löschung des Schuldners aus dem Register und die Aufhebung der Pfändung von Geldern, elektronischem Geld oder Wertpapieren.