Ukrainische Studierende, die von ausländischen Universitäten zurückkehren und an eine inländische Universität wechseln, können mit einer Verschiebung des Wehrdienstes rechnen. Wie Juristen jedoch warnen, garantiert dieses Recht keinen automatischen Schutz – die Entscheidung kann vom zuständigen Rekrutierungszentrum abhängen.
Der Anwalt Yaroslav Turchyn schrieb darüber in einer Kolumne auf dem Portal „Yuristy.UA“.
Nach geltendem Recht haben Studierende ukrainischer Hochschulen Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst. Dies gilt auch für diejenigen, die aus dem Ausland – beispielsweise aus Polen – zurückkehren und sich offiziell an einer ukrainischen Universität einschreiben.
„Wenn alles korrekt abläuft, dann gibt es natürlich einen Aufschub ab dem 25. Lebensjahr“, sagte Yaroslav Turchyn.
Der Anwalt betonte, dass das regionale Beschaffungszentrum (TCC) selbst bei Einhaltung der Formalitäten das Recht habe, die Verschiebung nicht anzuerkennen. „Leider sind solche Fälle bereits vorgekommen – und formal handelt das TCC in dieser Situation korrekt“, erklärte er.
Eine weitere zwingende Voraussetzung für den Studenten ist die Streichung aus dem Wehrpflichtregister und die Eintragung in das Militärdienstregister.

