Während die meisten ukrainischen Rentner mit wenigen Tausend Hrywnja auskommen müssen, erhalten einige Angehörige der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Strafverfolgungsbehörden Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende. Genau diese „kastenartige“ Rentenpraxis wollen die Behörden beenden – die Werchowna Rada bereitet eine Entscheidung vor, die die Situation grundlegend verändern könnte.
Die Vorbereitung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Sonderrenten wurde vom Vorsitzenden des Steuerausschusses der Werchowna Rada, Danylo Hetmantsev, öffentlich bekannt gegeben. Laut Hetmantsev seien Sonderzahlungen an eine kleine Gruppe Auserwählter „eine offizielle, öffentliche und trotzige Anerkennung der Exklusivität bestimmter Kasten“.
Wir sprechen hier von Richtern, Staatsanwälten, Sicherheitskräften und Beamten, deren Pensionen um ein Vielfaches über dem nationalen Durchschnitt liegen. Und das alles vor dem Hintergrund einer Mindestpension von 2.361 Hrywnja und einer Situation, in der mehr als die Hälfte der Rentner weniger als 5.000 Hrywnja erhält.
Der Gesetzentwurf, der bereits vom zuständigen Ausschuss geprüft wurde, sieht die Abschaffung des derzeitigen Systems der Sonderrenten vor. Stattdessen sollen neue, einheitlichere Regelungen eingeführt werden, die dem obligatorischen Rentenversicherungssystem näherkommen. Insbesondere:
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Eine langjährige Dienstalterspension für Staatsanwälte ist erst ab dem 65. Lebensjahr und nach insgesamt 25 Dienstjahren, davon mindestens 15 Jahre in der Staatsanwaltschaft, möglich. Dies gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1986 geboren wurden.
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Der Bezug einer Pension ist erst nach dem Ausscheiden aus der Staatsanwaltschaft möglich, sodass eine parallele Tätigkeit und Zahlung von Pensionen nicht möglich sind.
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Die Invalidenrente wird nach allgemeinen Regeln ohne zusätzliche Leistungen gewährt.
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Die jährlichen Rentenerhöhungen sollten auf der Grundlage eines für das gesamte System festgelegten Koeffizienten erfolgen, ohne separate „Verknüpfungen“ mit den Gehältern von Richtern oder Staatsanwälten.
Rechtlich gesehen nein. Tatsächlich aber ja. Das Gesetz schränkt den Anspruch auf eine Pension nicht ein, sondern beseitigt das bisherige System von Sonderzahlungen, die an Positionen, Status und Entscheidungen von Sonderkommissionen geknüpft sind. Für die „Gewählten“ werden die Bedingungen – sowohl hinsichtlich des Alters als auch der Dienstzeit – deutlich verschärft.
Es gibt mehrere Gründe. Erstens: soziale Gerechtigkeit. Krieg, Finanzkrise und gesellschaftlicher Druck machen das privilegierte Rentensystem schädlich. Zweitens: die Forderungen internationaler Partner. Ein transparentes Rentensystem ist eine der Bedingungen für die Zusammenarbeit mit dem IWF. Und drittens: Es ist ein Element des Wahlkampfs: Die Machthaber bereiten sich auf die Wahlen vor und versuchen, den Kampf gegen „Kastenwesen“ zu demonstrieren.
Über den Gesetzentwurf wurde noch nicht in zweiter Lesung abgestimmt. Der endgültige Text ist noch nicht veröffentlicht, aber die Tendenz ist klar: Privilegien sollen abgeschafft und das Rentensystem für alle vereinheitlicht werden.

