Die Arbeitsgruppe der Werchowna Rada der Ukraine hat einen Beschluss über eine deutliche Erhöhung der Militärabgabe gefasst, die nun 5 % betragen wird. Diese Entscheidung ist Teil des Gesetzesentwurfs zur Steuererhöhung, der auch die Einführung einer Gebühr für Einzelunternehmer (PPOs) vorsieht.
So wurde vereinbart, die Militärabgabe auf das Einkommen der Ukrainer von 1,5 % auf 5 % zu erhöhen.
Nach Berechnungen des Finanzministeriums wird diese Erhöhung es ermöglichen, im Jahr 2024 27,3 Milliarden UAH und im Jahr 2025 107,7 Milliarden UAH in den Haushalt einzuzahlen.
Darüber hinaus wird für FOPs der dritten Gruppe eine Gebühr von 1 % eingeführt. Dadurch wird das Budget 5,9 Milliarden UAH betragen. Die Militärabgabe für juristische Personen auf die Einheitssteuer der dritten Gruppe wurde abgeschafft.
Die Wehrabgabe wird über einen Sonderfonds ausschließlich zur Finanzierung der Bundeswehr gelenkt.