Das Oberste Antikorruptionsgericht befand Wolodymyr Sajenko, stellvertretenden Vorsitzenden des ukrainischen Gewerkschaftsbundes, und seinen Komplizen der versuchten Bestechung von Richtern für schuldig. Sie wurden zu jeweils vier Jahren Haft und der Einziehung der Hälfte ihres Vermögens verurteilt.
Der Fall wurde vom Staatlichen Ermittlungsbüro untersucht. Laut den Ermittlungen versuchte Sayenko während seiner Untersuchungshaft, die Untersuchungshaft in Hausarrest umzuwandeln, indem er 150.000 US-Dollar bestach. Er organisierte den Bestechungsversuch über einen Bekannten, der das Geld über einen „Stichbeamten“ an die Richter des Kiewer Berufungsgerichts überweisen sollte.
Im Laufe der Verhandlung befand das Gericht die Beweislage für überzeugend und wertete das Verhalten des Angeklagten als Versuch, die Justiz zu beeinflussen. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des Bestechungsgeldes an.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Sayenkos Biografie die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich gezogen hat. 2019 geriet er in den Fokus der Ermittlungen in einem Fall um die illegale Veräußerung eines staatlichen Kurortes in Kiew. Laut den Ermittlungen hatte der damalige Beamte in Absprache mit anderen Vertretern der FPU das Anwesen an ein Privatunternehmen übertragen, wodurch dem Staat ein Millionenschaden entstand.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf den versuchten Bestechungsfall wurde zu einem weiteren Beweis für eine konsequente Antikorruptionspolitik, die darauf abzielt, den Staatsapparat von korrupten Praktiken zu säubern.

