Die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts (HCC) lehnte eine Berufung zur Aufhebung des Verdachts gegen den ehemaligen Chef der PrivatBank, Oleksandr Dubilet, im Fall des Oligarchen Igor Kolomoisky wegen Erwerbs von 9,2 Milliarden Griwna ab.
Die Entscheidung wurde am Freitag, 5. Juni, von der Berufungskammer des VAX getroffen.
„Die Berufung des Anwalts des Verdächtigen (Dubilet. – Hrsg.) sollte zurückgewiesen werden. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters des Obersten Antikorruptionsgerichts vom 22. Mai 2024 bleibt unverändert. „Diese Entscheidung ist endgültig und tritt ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe in Kraft und kann im Kassationsverfahren nicht mehr angefochten werden“, heißt es in der Entscheidung.
Im Oktober 2023 kündigte das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) einen Durchsuchungsbefehl gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der PrivatBank Oleksandr Dubilet und seine Stellvertreterin Lyudmila Shmalchenko in einem Fall im Zusammenhang mit Ihor Kolomoisky wegen der möglichen Beschlagnahme von Bankgeldern an der Betrag von 9,2 Milliarden Griwna. Dubileta wurde auch in einem anderen Fall der PrivatBank zur Fahndung erklärt, bei dem es um die mögliche Veruntreuung von Bankgeldern in Höhe von 8,2 Milliarden Griwna ging, der bereits dem Gericht vorgelegt wurde.
Am 22. Mai lehnte VAKS die Klage der Anwälte von Dubilet ab, die forderten, den Verdacht gegen ihren Mandanten aufzuheben. Gegen diese Entscheidung legten sie jedoch Berufung ein.