Studienaufschub für Studierende im Jahr 2025: Wer ist berechtigt und wie läuft die Abwicklung jetzt über "Reserve+" ab?

Die Mobilmachung in der Ukraine läuft, doch das Gesetz sieht bestimmte Bürgergruppen vor, die vom Wehrdienst befreit werden können. Eine der besonders betroffenen Gruppen sind Studierende. Nachfolgend sind die wichtigsten Bedingungen für eine Befreiung vom Wehrdienst für Studierende ab Ende Oktober 2025 aufgeführt, unter Berücksichtigung der digitalen Umstellung des Verteidigungsministeriums.

Welche Studierenden haben Anspruch auf Studienaufschub
? • Vollzeit- oder Doppelstudium. Nur Vollzeit- und Doppelstudiengänge sind gesetzlich geschützt. Teilzeit-/Abendstudiengänge berechtigen nicht zu einem Studienaufschub.
• Es muss sich um ein Hochschulstudium auf der nächsthöheren Stufe handeln. Das heißt, Sie absolvieren Ihr Studium sequenziell: zuerst einen Bachelor-Abschluss, dann einen Master-Abschluss und anschließend einen Doktortitel.
• Dieses Studium darf nicht Ihr zweites sein. Wenn es Ihr zweites oder drittes Hochschulstudium ist, besteht kein automatischer Anspruch auf Studienaufschub.
• Sie haben noch keinen Vollzeit-Militärdienst geleistet und keine militärische Ausbildung als Reserveoffizier abgeschlossen (da Sie in diesem Fall vom Staat als ausgebildeter Kader betrachtet werden).

Unabhängig davon: Auch Praktikanten (medizinische und pharmazeutische Fachrichtungen) und Doktoranden können eine Verschiebung des Wehrdienstes beantragen. Dies wird vom Verteidigungsministerium ausdrücklich unter den bereits im Rahmen von „Reserve+“ verfügbaren Verschiebungsarten erwähnt.

Wenn Studierende Gefahr laufen, mobilisiert zu werden,
gibt es ein sensibles Zeitfenster, das vielen nicht bewusst ist. Es entsteht zwischen dem Abschluss eines Studienabschnitts und der offiziellen Einschreibung in den nächsten. Die typischste Situation:
– Sie haben einen Bachelor-Abschluss;
– die Semesterferien/das Bewerbungsverfahren läuft noch;
– es liegt noch keine Einschreibung in den Masterstudiengang vor.

Während dieser Zeit ist die Verschiebung formal nicht wirksam, und das CCC hat das Recht, eine Vorladung zuzustellen. Dies gilt insbesondere für Männer ab 25 Jahren. Das heißt, während der Zeit zwischen den Prüfungen ist der Schutz schwächer.

Sie können auch dann mobilisiert werden, wenn:
– die Stundung nicht erteilt wurde oder überfällig ist;
– der Student exmatrikuliert wurde;
– es sich nicht um ein Vollzeitstudium handelt;
– die Person nicht zum ersten Mal auf einem höheren Niveau studiert;
– der Grund für die Stundung weggefallen ist (z. B. wenn sie das Studium abgebrochen haben oder ihr Status nicht bestätigt wurde).

Was hat sich seit November 2025 geändert?
Das Verteidigungsministerium digitalisiert die Anträge auf Dienstzeitverschiebung. Wichtigste Punkte:

  • Registrierung und Verlängerung – über „Reserve+“ oder über das ASC.
    Ab dem 1. November 2025 dienen die CCCs nicht mehr als Anlaufstelle für die Einreichung von Unterlagen zur Fristverlängerung. Anträge werden entweder online über die „Reserve+“-Anwendung oder offline über das ASC eingereicht (der ASC-Administrator scannt die Dokumente und leitet sie zur Entscheidung an das zuständige CCC weiter).

Für Vollzeitstudierende, Studierende im Doppelstudium, Praktikanten und Doktoranden wurde die Möglichkeit des Wehrdienstaufschubs bereits als separate Kategorie in „Reserve+“ eingeführt. Das heißt, Sie müssen nicht mehr persönlich zum Wehrdienstamt gehen, sondern lediglich Ihren Status im digitalen System bestätigen.

  1. Automatische Verlängerung der Studienpause
    Wenn der Grund für die Studienpause dauerhaft ist und in den staatlichen Registern bestätigt wird (Sie studieren offiziell Vollzeit; Sie sind Praktikant; Sie sind Doktorand), wird die Studienpause vom System automatisch verlängert.

Das Verteidigungsministerium gibt bekannt, dass ab dem 5. November 2025 (dem Datum der nächsten Verlängerung der Mobilmachung/des Kriegsrechts) die Stundung von Studierenden mit gültigem Wehrdienst ohne weitere Anträge verlängert wird – und eine Benachrichtigung an „Reserve+“ gesendet wird. Gleiches gilt für Praktikanten und Doktoranden.

Kann das System Ihren Grund nicht bestätigen (beispielsweise, weil keine aktuellen Universitätsdaten in den Registern vorhanden sind oder Sie bereits exmatrikuliert wurden), erfolgt keine automatische Verlängerung. In diesem Fall müssen Sie Ihre Daten aktualisieren oder einen Antrag beim Studierendensekretariat (ASC) stellen.

  1. Papierbescheinigungen mit Siegel werden schrittweise abgeschafft.
    Ab November muss die Bescheinigung über den Wehrdienstaufschub nicht mehr als laminiertes Papier mit CCC-Siegel mitgeführt werden. Die offizielle Statusbestätigung erfolgt als elektronisches Wehrdienstregistrierungsdokument in „Reserve+“ mit QR-Code.
    – Zeigen Sie den QR-Code vor – das CCC oder die Patrouille kann die Gültigkeit des Aufschubs in Echtzeit überprüfen.
    – Falls Sie kein Smartphone besitzen: Sie können das Dokument von „Reserve+“ oder dem „Diya“-Portal herunterladen und ausdrucken oder einen Ausdruck beim Zentralen Servicezentrum erhalten. Dieses Dokument mit QR-Code hat die gleiche Rechtsgültigkeit.

Was ändert sich für zukünftige Ärzte und Apotheker?
Im Juli 2025 wurde eine Verordnung verabschiedet, die den Wehrdienst für Medizinstudierende und Pharmaziestudierende vorschreibt. Nach Abschluss dieser Ausbildung erhalten die Studierenden den Status von Reserveoffizieren. Das bedeutet, dass sie nicht nur nach dem Abschluss, sondern auch während des weiteren Studiums zum Wehrdienst einberufen werden können. Diese Regelung tritt im Januar 2026 in Kraft. Die Liste der Fachrichtungen und die Anzahl der Studierenden werden vom Verteidigungsministerium festgelegt.

Dies ist eine wichtige Klarstellung: Für einige medizinische und pharmazeutische Fachrichtungen wird die Zurückstellung nach dem Motto „Ich bin Student, mich kann man nicht anfassen“ weniger selbstverständlich sein – der Staat bildet tatsächlich eine Reserve an Ärzten.

Zusammenfassung für Studierende im Studienjahr 2025/26
: • Wenn Sie als Tagesstudent/in im nächsten Studienjahr eingeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Studienaufschub.
• Befinden Sie sich aktuell in den Semesterferien und sind noch nicht immatrikuliert, sind Sie formal bereits ungeschützt – dies ist der risikoreichste Zeitpunkt.
• Sie müssen den Studienaufschub nicht mehr im CCC beantragen: Die Beantragung erfolgt über „Reserve+“ oder das Zentrale Verwaltungszentrum.
• Der Status wird durch ein elektronisches Dokument mit QR-Code bestätigt; ein Papierstempel ist nicht mehr erforderlich.
• Das System verlängert den Studienaufschub ab dem 5. November 2025 automatisch für alle, deren Grund stichhaltig ist und in den Registern vermerkt ist (einschließlich Studierender, Praktikant/in und Doktorand/in).

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