Das staatliche Ermittlungsbüro hat vier Angehörige einer in der Region Kiew stationierten Einheit wegen Verdachts angezeigt. Laut den Ermittlungen weigerten sich die Soldaten trotz ihrer Diensttauglichkeit und eines gültigen Befehls, in das Kampfgebiet zu gehen.
Wie das Staatliche Ermittlungsbüro feststellte, unterscheidet sich ihr Verhalten grundlegend von dem ihrer Kameraden, die den Befehl ausführten und weiterhin an der Front dienen. Die Ermittlungen ergaben, dass die Angeklagten keine objektiven Gründe für ihre Verweigerung hatten und vorsätzlich handelten, wodurch sie ihren Militäreid und die Bestimmungen der ukrainischen Verfassung verletzten.
Den Verdächtigen wird ein Verstoß gegen Artikel 402 Absatz 4 des ukrainischen Strafgesetzbuches vorgeworfen – Ungehorsam unter Kriegsrecht. Alle vier befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
Das Staatliche Ermittlungsbüro betont, dass der Schutz der Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Ukraine die verfassungsmäßige Pflicht jedes Bürgers ist. Die Verweigerung der Befehlsausführung im Kriegsfall gilt unabhängig von Dienstgrad und Position des Soldaten als Verbrechen.
Die Ermittlungen dauern an.

