Das neue Gesetz zur Stärkung der Mobilisierung führt neben der Vorladung ein weiteres Dokument ein – eine „Anforderung“ des TCC.
Auf dieser Grundlage kann das Militärkommissariat einer Person durch Gericht das Recht entziehen, ein Auto zu fahren.
Das Militärkommissariat kann einen Antrag stellen, wenn der Wehrpflichtige seine Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes geklärt hat. Oder wenn er zur Vorladung zum TCC nicht erschienen ist oder eine ärztliche Untersuchung nicht bestanden hat.
Der Algorithmus ist wie folgt. Wenn das Militärkommissariat einen Verstoß feststellt, wendet es sich an die Polizei, um gegen die Person Anklage zu erheben. Im Falle einer schriftlichen Mitteilung der Polizei, dass dies nicht möglich ist, sendet das TCC dem Wehrpflichtigen per Post per Einschreiben eine „Anforderung“.
Konnte der Wehrpflichtige an der Adresse nicht angetroffen werden – oder weigerte er sich, den Brief des Postboten zu unterschreiben – gilt das Zustellungsdatum als Postmitteilung über die Verweigerung der Annahme oder über die Unmöglichkeit der Zustellung.
Wenn eine Person künftig nicht innerhalb von 10 Kalendertagen beim TCC erscheint, beginnen Militärbeamte durch das Gericht, das Recht zum Führen eines Autos einzuschränken.