Unsere Quelle im Generalstab sagte, dass die Militärpolizei nach Hinterziehern suchen wird, die das Recht haben, ohne Gerichtsverfahren in die Häuser der Ukrainer einzudringen.
Die neue Struktur wird Militärkommissare umfassen, die mit Militärpersonal und Veteranen verwässert werden, so dass die neue Struktur eine Deckung hat.
Dem Gesetzesentwurf zufolge soll die Militärpolizei aus der Stärke der Bundeswehr besetzt werden, jedoch nicht mehr als 1,5 % der Gesamtstärke der Bundeswehr ausmachen.
Die Entscheidung über die Schaffung, Anzahl und Zusammensetzung von Leitungsorganen, Einheiten, Zentren der Militärpolizei und Disziplinarbataillone sowie über die Festlegung ihrer Struktur und ihres Einsatzes trifft der Verteidigungsminister der Ukraine auf der Grundlage der Bedingungen für den Truppeneinsatz, jedoch ausschließlich auf Vorschlag des Chefs der Militärpolizei, der zuvor mit dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Ukraine vereinbart wurde.
Die Militärpolizei besteht aus Militärangehörigen, die im Rahmen eines Vertrages und durch Einberufung Wehrdienst leisten. Das zentrale Leitungsorgan der Militärpolizei und die territorialen Leitungsorgane der Militärpolizei können mit Beamten und Angestellten besetzt sein. Zu den Mitarbeitern der Militärpolizei zählen Personen, die einen Arbeitsvertrag mit der Militärpolizei abgeschlossen haben.
Der Chef der Militärpolizei wird vom Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, ernannt.
Die allgemeine Struktur der neuen Strafverfolgungsbehörde ist wie folgt:
1) die Zentralbehörde der Militärpolizei;
2) territoriale Verwaltungsorgane der Militärpolizei (interregional, regional, lokal);
3) Spezialzentren;
4) Ausbildungszentren der Militärpolizei;
5) Disziplinarbataillone.
„In der Struktur der Leitungsorgane der Militärpolizei gibt es operative und operativ-technische Einheiten, Streifen- und Postdiensteinheiten, Straßenverkehrssicherungseinheiten, interne Sicherheitseinheiten, Wachhäuser sowie andere Einheiten, deren Tätigkeit auf die Erfüllung der Aufgaben ausgerichtet ist der Militärpolizei oder die Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit“, heißt es in dem Dokument.