Ein Wehrpflichtiger aus der Region Tscherkassy wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich während der Mobilmachung der Wehrpflicht entzogen hatte. Dies berichtet „Glavkom“ unter Berufung auf die Daten des Gerichtsregisters.
Den Akten zufolge bestand der Angeklagte im März 2023 die Wehrärztliche Kommission, die ihn für diensttauglich befunden hat. Danach wollten die Vertreter des TCC dem Mann eine „Kampf“-Vorladung aushändigen, die auch die Entsendung in die Armee beinhaltete. Er nahm es jedoch nicht an und erschien nicht zum angegebenen Termin.
Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte teilweise schuldig. Er erklärte, dass er sich aus gesundheitlichen Gründen für den Wehrdienst ungeeignet halte, was durch die erste Schlussfolgerung des LKK bestätigt werde. Stattdessen hält der Mann die zweite Schlussfolgerung des LCC für verfälscht, da der Arzt die Diagnose unter Druck gestellt habe, ohne die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen zu berücksichtigen.
Der Wehrpflichtige berichtete, dass er seit seinem 28. Lebensjahr an Mestamponitis (einem chronisch entzündlichen Prozess im Mittelohr) leide und legte entsprechende Entlassungen aus dem Krankenhaus vor. Im abschließenden Fazit des LKK heißt es jedoch, dass sich sein Gehör (Aufmerksamkeit!) verbessert habe.
Darüber hinaus bezweifelte der Angeklagte vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Funktionsweise der bezirklichen territorialen Zentren für Rekrutierung und soziale Unterstützung und sagte, dass es im Einheitlichen Register keine Informationen über diese Einrichtungen gebe. Er bezeichnete den Wehrdienst auch als „Sklaverei“.
Ein anderer Mann äußerte Skepsis gegenüber der Einführung des Kriegsrechts im Land, da seiner Meinung nach während des Kriegsrechts ausnahmslos jeder in die Reihen der Streitkräfte eingezogen werden sollte, und derzeit erfolgt die Einberufung selektiv. Er erklärte, dass er nicht verstehe, warum gesunde Menschen sterben sollten, und fügte hinzu, dass er „in der Region Donezk nichts zu kämpfen habe“.