Ein Wehrpflichtiger aus der Region Tscherkassy wurde wegen Umgehung der Mobilmachung zu drei Jahren Haft verurteilt

Ein Wehrpflichtiger aus der Region Tscherkassy wurde wegen Umgehung der Mobilmachung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Laut Gerichtsregister wurde ein Wehrpflichtiger aus der Region Tscherkassy, ​​der wegen Wehrdienstverweigerung für schuldig befunden wurde, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Vorladung zum „Kampf“ nicht angenommen zu haben und nicht zum angegebenen Termin erschienen zu sein.

Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig und machte geltend, er halte sich aus gesundheitlichen Gründen für nicht diensttauglich. Das Gericht berücksichtigte jedoch, dass Gutachten seine Eignung bestätigten und betrachtet sein Verhalten als vorsätzliche Vernachlässigung seiner Pflicht zum Schutz des Vaterlandes.

Der Wehrpflichtige berichtete, dass er seit seinem 28. Lebensjahr an Mestamponitis (einem chronisch entzündlichen Prozess im Mittelohr) leide und legte entsprechende Entlassungen aus dem Krankenhaus vor. Aus dem Abschlussbericht des VLK ging jedoch hervor, dass sich sein Gehör verbessert hatte.

Darüber hinaus bezweifelte der Angeklagte vor Gericht die Rechtmäßigkeit des Betriebs der bezirklichen Territorialzentren für Personal- und Sozialhilfe (TCC und SP) mit der Begründung, dass im einheitlichen Register keine Informationen über diese Einrichtungen enthalten seien. Er bezeichnete den Wehrdienst auch als „Sklaverei“.

Der Mann äußerte auch Skepsis gegenüber der Einführung des Kriegsrechts im Land, da seiner Meinung nach während des Kriegsrechts ausnahmslos alle in die Reihen der Streitkräfte eingezogen werden sollten, und derzeit erfolgt die Einberufung selektiv. Er erklärte, dass er nicht verstehe, warum gesunde Menschen sterben sollten. Er fügte hinzu, dass er „in der Region Donezk nichts zu kämpfen habe“.

Themis befragte mehrere Zeugen. Insbesondere bestätigten die Mitglieder der VLK: Sie gewährten dem Angeklagten einen einmonatigen Aufschub, damit er sich behandeln lassen konnte. Danach wurde eine erneute Untersuchung durchgeführt, die ergab, dass die Krankheit nicht fortschreitet. Sie fügten hinzu: Die chronische Krankheit des Angeklagten habe keinen Einfluss auf seine Eignung für den Militärdienst.

Der vorgeladene TCC-Mitarbeiter stellte fest, dass dem Angeklagten Zeit (mehrere Monate) gegeben wurde, um seine Haushaltsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wirtschaft zu regeln. Er nutzte es jedoch nicht.

Berichten zufolge ereignete sich ein ähnlicher Fall in der Region Chmelnyzkyj, wo das Gericht den Arbeitslosen ebenfalls für schuldig befand, sich der Wehrpflicht entzogen zu haben. Der Angeklagte behauptete, er erkenne die Rechtmäßigkeit der Präsidialdekrete zum Kriegsrecht nicht an, das Gericht betrachtete seine Handlungen jedoch als Verletzung verfassungsmäßiger Pflichten und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.

Zuvor ereignete sich ein ähnlicher Fall in der Oblast Sumy, wo ein arbeitsloser Mann zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, weil er sich während der Mobilmachung der Einberufung zum Militärdienst entzogen hatte.

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