Die Werchowna Rada der Ukraine diskutiert aktiv über die Wirksamkeit des neuen Mobilisierungsgesetzes, das Änderungen im Mobilisierungsalter betrifft. Einer der zentralen Vorschläge ist die Absenkung der Obergrenze für die Wehrpflicht auf 40 Jahre, was im Vergleich zu derzeit 60 Jahren eine deutliche Einengung des Spektrums der Altersklassen für den Wehrdienst darstellt. Die Massenmedien betonen zunehmend die Notwendigkeit solcher Veränderungen und erwägen auch Vorschläge zur Senkung der Untergrenze des Mobilisierungsalters, die derzeit bei 25 Jahren liegt. Diese Initiativen finden jedoch noch keine breite Unterstützung im Parlament.
Die Abgeordnete Solomiya Bobrovska wies darauf hin, dass zwar die Idee einer Senkung des Höchstalters auf 50 Jahre diskutiert werde, konkrete Entscheidungen hierzu jedoch noch nicht getroffen worden seien. Sie machte den Vorschlag, die Obergrenze auf das Niveau von 55 Jahren festzulegen und eine Alterseinstufung innerhalb der Streitkräfte einzuführen, da einige Brigaden eine hohe Alterszusammensetzung aufweisen, was ihre Wirksamkeit unter Kampfbedingungen beeinträchtigen kann.
Yurii Zdebskyi, ein Kollege des Volksabgeordneten, äußerte die Meinung, dass die Herabsetzung des Mobilmachungsalters auf 50 Jahre aufgrund des Gesundheitszustands von Personen über diesem Alter, die möglicherweise Einschränkungen bei der Ausübung militärischer Pflichten haben, einer sorgfältigen Diskussion bedarf. Er betonte, wie wichtig es sei, die Rekrutierung und Rekrutierungsprozesse zu verbessern, insbesondere im Kontext des anhaltenden Technologiekrieges.
Bezüglich der geplanten Änderungen in der Mobilisierungsgesetzgebung stellte ein Vertreter des Parlaments, der anonym mit dem Telegraph sprach, fest, dass derzeit keine Änderungen geplant seien, betonte jedoch die Notwendigkeit solcher Schritte in der Zukunft, insbesondere nach einer groß angelegten Invasion.