Die Werchowna Rada der Ukraine diskutiert intensiv die Wirksamkeit des neuen Mobilmachungsgesetzes, das Änderungen des Wehrpflichtalters vorsieht. Ein zentraler Vorschlag ist die Senkung der Altersgrenze für die Wehrpflicht auf 40 Jahre. Dies würde im Vergleich zu den derzeitigen 60 Jahren eine deutliche Verringerung der Altersspanne für den Wehrdienst bedeuten. Die Medien betonen zunehmend die Notwendigkeit solcher Änderungen. Auch Vorschläge zur Senkung des Mindestwehrpflichtalters von derzeit 25 Jahren wurden erwogen, fanden aber im Parlament noch keine breite Unterstützung.
Die Abgeordnete Solomiya Bobrovska merkte an, dass zwar Ideen zur Senkung der Altersgrenze auf 50 Jahre diskutiert wurden, aber noch keine konkreten Entscheidungen getroffen wurden. Sie schlug vor, die Altersgrenze auf 55 Jahre festzulegen und eine Altersrangfolge innerhalb der Streitkräfte einzuführen, da einige Brigaden einen hohen Altersanteil aufweisen, was ihre Effektivität im Kampf beeinträchtigen könnte.
Jurij Sdebski, ein Parlamentskollege, äußerte die Ansicht, dass eine Senkung des Wehrpflichtalters auf 50 Jahre aufgrund des Gesundheitszustands der über 50-Jährigen, die möglicherweise in ihrer Fähigkeit, den Militärdienst zu leisten, eingeschränkt sind, sorgfältig diskutiert werden müsse. Er betonte die Wichtigkeit einer Verbesserung der Einberufungs- und Rekrutierungsprozesse, insbesondere im Kontext des aktuellen technologischen Wettlaufs.
Bezüglich geplanter Änderungen der Mobilmachungsgesetzgebung merkte ein Parlamentsvertreter, der anonym mit dem Telegraph sprach, an, dass derzeit keine Änderungen geplant seien, betonte aber die Notwendigkeit solcher Schritte in der Zukunft, insbesondere nach einer umfassenden Invasion.

