Angehörige der ukrainischen Streitkräfte haben das Recht, im Falle des Todes oder Verschwindens eines nahen Verwandten während des Dienstes zur Verteidigung des Staates aus familiären Gründen vom Dienst freigestellt zu werden. Dieses Recht ist in der geltenden Gesetzgebung verankert und gilt auch während des Kriegsrechts.
Dies betrifft Fälle, in denen bei der Ausübung von Aufgaben zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung der Ukraine ein Ehepartner, Sohn oder Tochter, Vater oder Mutter, Großvater, Großmutter, Bruder oder Schwester eines Soldaten ums Leben kam oder vermisst wird. Die Norm gilt auch für Personen, die während des Kriegsrechts sowohl in den Regionen Donezk und Luhansk als auch im gesamten Gebiet der Ukraine an der Abwehr und Eindämmung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation beteiligt waren.
Grundlage für diese Befreiung ist das ukrainische Gesetz „Über Wehrpflicht und Wehrdienst“. Insbesondere ist das entsprechende Recht in Unterabsatz „d“ von Absatz 2, Teil 4, Artikel 26 dieses Gesetzes verankert.
Es ist wichtig, dass das Recht auf Entlassung auch dann gewahrt bleibt, wenn der Tod eines Soldaten nicht durch direkte Feindeinwirkung verursacht wurde. Dies gilt für Situationen, in denen es während der Ausübung von Kampf- oder Dienstpflichten zu einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands kam – etwa durch einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder eine andere lebensbedrohliche Erkrankung.
Selbst wenn der Tod erst später in einer medizinischen Einrichtung eintritt, gelten die Umstände bei Vorliegen entsprechender Dokumente als mit der militärischen Pflicht in Zusammenhang stehend. In einem solchen Fall haben enge Angehörige des verstorbenen oder vermissten Soldaten das Recht, aus familiären Gründen vom Dienst freigestellt zu werden.

