Die Einberufung zum Wehrdienst in den ukrainischen Streitkräften ist kein Kündigungsgrund. Arbeitnehmer, die zu den Streitkräften der Ukraine eingezogen werden, behalten ihren Arbeitsplatz und ihre Position – dies ist in der ukrainischen Gesetzgebung verankert. In bestimmten Fällen kann der Arbeitsvertrag jedoch dennoch beendet werden.
Dies wurde vom Koordinierungszentrum für die Bereitstellung kostenloser Rechtshilfe (CC LPA) mitgeteilt.
Wenn eine Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers unmöglich ist
Ein Arbeitgeber hat kein Recht, einen mobilisierten Mitarbeiter eigenmächtig zu entlassen. Diese Regel gilt für alle Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Eigentumsform, Größe oder Branche.
Gesetzlich zulässige Ausnahmen
Es gibt nur zwei gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, bei denen eine Entlassung möglich ist:
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Im Falle der Mobilisierung durch den Arbeitgeber selbst, wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt;
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Im Falle der Liquidation des Unternehmens.
In allen anderen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz der mobilisierten Person aufrechtzuerhalten.
Wie man als mobilisierter Mensch freiwillig zurücktritt
Wenn die Initiative vom Arbeitnehmer selbst ausgeht, kann er das Arbeitsverhältnis beenden:
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Auf Ihren eigenen Wunsch hin – durch Einreichung eines Rücktrittsantrags (persönlich, per Post, per E-Mail oder durch einen Bevollmächtigten).
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Im Einvernehmen der Parteien – allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer die Initiative zur Kündigung ergreift.
Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet:
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einen Entlassungsbescheid erlassen;
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einen Eintrag im Arbeitsbuch vornehmen (falls vorhanden);
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Das Arbeitsbuch, eine Kopie des Kündigungsbescheids und eine Gehaltsabrechnung sind dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder per Post zu senden;
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Die Zahlung muss am Tag der Entlassung in bar erfolgen.
Position der Anwälte
Das CC BPD betont: Die Achtung der Arbeitsrechte mobilisierter Arbeiter ist nicht nur eine Rechtsnorm, sondern auch ein Zeichen des Respekts gegenüber denjenigen, die derzeit den Staat verteidigen. Gegen jede verfahrenswidrige Entlassung kann gerichtlich Berufung eingelegt werden.

