Rechtsanwalt Roman Kichko erläuterte ausführlich das Verfahren zur Verhängung von Geldstrafen gegen Wehrpflichtige wegen dienstlicher Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Mobilmachung. Seinen Angaben zufolge ähnelt dieses Verfahren zwar in gewisser Weise einem Gerichtsverfahren, weist aber gesetzlich festgelegte Besonderheiten auf.
Kichko merkte an, dass eine Geldbuße nur vom Leiter des regionalen Beschaffungszentrums (TCC) verhängt werden könne und dies in den Räumlichkeiten des TCC erfolge. „Der Leiter des TCC fungiert in einem solchen Fall als eine Art Richter. Er prüft die Akten, analysiert die Beweise und fasst einen Beschluss zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens“, erklärte der Anwalt in einem Interview mit dem ukrainischen Rundfunk.
Wer hat das Recht, eine Geldstrafe zu verhängen?
Kichko betonte, dass die Verhängung von Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Mobilmachung nicht in die Zuständigkeit von Polizeibeamten oder Gerichten fällt. Dieses Recht ist ausschließlich dem Leiter des Zentralen Koordinierungszentrums (ZK) vorbehalten. Das Verfahren ist im ukrainischen Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt, das auch die Anforderungen an die Erstellung eines Protokolls und eines Geldstrafenbeschlusses festlegt.
„Jeder hat das Recht, gegen die Verhängung einer Geldstrafe Berufung einzulegen, daher bleiben die allgemeinen Regeln für Ordnungswidrigkeiten weiterhin in Kraft“, fügte der Anwalt hinzu.
Aufschub der Mobilmachung: Kernpunkte
Angesichts des umfassenden Krieges in der Ukraine dauert die Mobilmachung an, und bestimmte Bürgergruppen haben Anspruch auf Wehrdienstbefreiung. Roman Grunda, Assistent des Leiters des Zentralen Komitees für Zivilschutz (ZK) der Region Ternopil, erklärte, dass der Anspruch auf Wehrdienstbefreiung und die entsprechenden Nachweise keine automatische Gewährung garantieren. Die Befreiung vom Wehrdienst wird je nach familiären Verhältnissen, Gesundheitszustand, Ausbildung oder beruflicher Tätigkeit gewährt.

