Der Staatliche Migrationsdienst (SMS) hat den Gesetzentwurf „Zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechts auf Beibehaltung und Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft“ (Nr. 1469) kommentiert, der von der Werchowna Rada in erster Lesung angenommen wurde. Der vom Präsidenten initiierte Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Neuerungen vor, insbesondere die Möglichkeit für Ausländer, ihre Staatsbürgerschaft bei Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu behalten, sowie für ukrainische Staatsbürger, ihre ukrainische Staatsbürgerschaft bei Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu behalten.
Mehrfache Staatsbürgerschaft: Wie funktioniert das?
Den neuen Bestimmungen zufolge haben Ausländer, die die ukrainische Staatsbürgerschaft erwerben, das Recht, ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu behalten. Ebenso werden Ukrainer, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwerben, nicht gezwungen, ihre ukrainische aufzugeben. Zu diesem Zweck wird jedoch eine spezielle Liste von Staaten verabschiedet, mit denen die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft erlaubt ist. Diese Liste muss noch in einem separaten Gesetz festgelegt werden.
Änderungen für Ausländer und Tests zur Erlangung der ukrainischen Staatsbürgerschaft
Iryna Kovalevska, Erste Stellvertretende Leiterin des Staatlichen Migrationsdienstes, wies darauf hin, dass seit August dieses Jahres bereits Gesetzesänderungen vorgenommen wurden, die die Voraussetzungen für den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer präzisiert haben. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer neuen Liste der bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft einzureichenden Dokumente sowie die Fortführung der Praxis von Prüfungen in ukrainischer Sprache, Geschichte und Verfassung der Ukraine für Einbürgerungsbewerber vor.
Ein wichtiger Aspekt ist das vereinfachte Verfahren für Ausländer, die im Konflikt im Osten des Landes auf ukrainischer Seite gekämpft haben. Ihnen wird ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der ukrainischen Staatsbürgerschaft gewährt, das es ihnen ermöglicht, diese im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu erhalten.
Das Verfahren zur Erlangung der ukrainischen Staatsbürgerschaft bleibt unverändert und ist weiterhin durch Präsidialerlass geregelt. Neu ist jedoch die Überprüfung der Dokumente und die Vorbereitung von Prüfungen für die Kandidaten. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens wird voraussichtlich zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen.
Für Ukrainer mit vorübergehendem Auslandsaufenthalt sind derzeit keine Gesetzesänderungen vorgesehen. Der Gesetzentwurf betrifft hauptsächlich Ausländer und sieht keine Anpassungen für Ukrainer vor, die bereits ukrainische Staatsbürger sind, aber gezwungen sind, im Ausland zu leben.

