Angehörige der ukrainischen Streitkräfte können den Status eines Kämpfers auf zwei Wegen erhalten – automatisch oder durch einen persönlichen Antrag. Das Verteidigungsministerium hat eine detaillierte Anleitung zur Erlangung dieses Status veröffentlicht.
Wie der stellvertretende Verteidigungsminister, Brigadegeneral der Justiz Serhij Melnyk, erklärte, erfolgt die automatische Registrierung über das Einheitliche Staatliche Register der Kriegsveteranen. Befugte Personen der Einheiten sind verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen nach Beginn des Kampfeinsatzes die Daten des Soldaten einzutragen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich bei einer der 21 Sonderkommissionen des Verteidigungsministeriums einzureichen.
Für eine eigenständige Bewerbung benötigen Sie:
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Antrag in der vorgeschriebenen Form;
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zwei 3×4-Fotos auf mattem Papier;
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Dokumente, die die Teilnahme an Kampfhandlungen bestätigen.
Der Antrag ist per Post an die Kommission der militärischen Führungsbehörde zu richten, der die militärische Einheit unterstellt ist. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, kann die Kommission diese im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit selbstständig anfordern.
Die Kommissionen prüfen den Antrag innerhalb eines Monats. Werden die Unterlagen über das Einheitliche Register eingereicht, erfolgt die Datenverarbeitung automatisch und in Echtzeit.
Gründe für die Verweigerung der Statusgewährung können sein:
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fehlende Rechtsgrundlage oder notwendige Dokumente;
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Übermittlung falscher Informationen;
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eine gerichtliche Verurteilung wegen eines vorsätzlichen schweren oder besonders schweren Verbrechens während Kampfhandlungen.
Gegen die Entscheidung der Kommission kann vor Gericht Berufung eingelegt werden, oder die Unterlagen können nach Beseitigung der Ablehnungsgründe erneut eingereicht werden.
Bei Verlust des UBD-Zertifikats erstatten Wehrpflichtige Anzeige beim Kommandanten, Ausgeschiedene stellen einen Antrag beim zuständigen Rekrutierungszentrum an ihrem Wohnort. Zudem ist es obligatorisch, den Verlust des Dokuments bei der Polizei zu melden und dessen Ungültigkeit in den Printmedien bekannt zu geben.
Auch Gefangene und Vermisste haben Anspruch auf den UBD-Status, außer im Falle freiwilliger Kapitulation oder Desertion. In solchen Fällen werden die Dokumente vom Kommando der jeweiligen Militäreinheit eingereicht.

