In der Ukraine haben Polizeibeamte, die die Einsatzteams der Territorialen Rekrutierungszentren (TCC) unterstützen, das Recht, gesuchte Personen festzunehmen. Dieses Recht ist nicht an das Tragen eines speziellen Abzeichens gebunden, dessen Fehlen jedoch einen formalen Verstoß gegen die Dienstvorschriften darstellt.
Der Anwalt Jurij Ajewazyan erklärte auf dem Portal „Yuristy.UA“, dass Beamte der Nationalpolizei der Ukraine, die den CCC-Benachrichtigungsgruppen angehören, bei der Ausübung ihrer offiziellen Pflichten die Befugnis haben, gesuchte Personen festzunehmen, insbesondere wenn diese in der Datenbank „Reserve+“ den Status „Gesucht“ haben.
Ein wichtiger Punkt ist, dass der Polizist kein Dienstabzeichen trug, was wie ein Verstoß wirken mag. Laut Aussage des Anwalts hat dies jedoch keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Handelns des Beamten, sofern er seinen Dienstausweis vorgezeigt und sich eindeutig vorgestellt hat.
Dies bedeutet, dass ein Polizeibeamter auch ohne Dienstmarke das Recht hat, gesuchte Personen festzuhalten, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung erfüllt sind.

