Im September 2025 gelten in der Ukraine weiterhin die aktuellen Regelungen zur Wehrdienstbefreiung, doch für viele Männer steigt das Risiko, ihren Anspruch darauf zu verlieren. Dies betrifft sogar diejenigen, die zuvor einen Rechtsanspruch darauf hatten.
Das Recht auf Freistellung bleibt nur für Beschäftigte in systemrelevanten Betrieben bestehen. Die Geschäftsleitung kann maximal 50 % der Belegschaft freistellen. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber und erstellt die entsprechenden Dokumente. Reservisten – also ehemalige Militärangehörige – sind von der Freistellungsregelung ausgenommen.
Auch wenn Gründe wie Behinderung, drei oder mehr Kinder, die Pflege eines Angehörigen oder der Status eines Gefangenen oder verstorbenen Angehörigen vorliegen, ist die Stundung nur gültig, wenn Sie ordnungsgemäß beim CCC registriert sind und die erforderlichen Dokumente korrekt ausgefüllt haben. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Stundung.
Die Stundung kann widerrufen werden, wenn gegen die Registrierungsbestimmungen verstoßen wird. Sie kann nicht von Teilzeitstudierenden oder Studierenden, die ein zweites Hochschulstudium absolvieren, in Anspruch genommen werden. Eltern mit mehreren Kindern können den Anspruch ebenfalls verlieren, wenn sie keinen Kindesunterhalt zahlen.
Bei der Beantragung einer Fristverlängerung aufgrund der Pflege einer behinderten Person wird berücksichtigt, ob andere Verwandte die Pflege übernehmen können. Kann beispielsweise eine Schwester ihre Mutter pflegen, wird dem Bruder keine Fristverlängerung gewährt.
Am 3. September verabschiedete die Werchowna Rada ein Gesetz, das die Anstellung und Einberufung von Wehrpflichtigen ermöglicht, die nicht beim Zentralen Zivilkorps (ZKK) registriert oder gesucht sind. Eine solche Aufschiebung gilt nur für 45 Tage ab Vertragsabschluss und kann einmal jährlich gewährt werden.
Ein weiterer Gesetzentwurf – Nr. 13634-1 – sieht neue Regelungen für Studierende und Lehrende vor. Bei Zustimmung würde die Studienzeitstundung nur denjenigen gewährt, die erstmals einen neuen Bildungsabschluss erwerben, und zwar ausschließlich in Vollzeit oder als duales Studium. Sie gilt innerhalb der jeweiligen Studienbedingungen.
Das Verteidigungsministerium bereitet die Einführung eines automatisierten Systems zur Verlängerung von Wehrdienstaufschüben über die Anwendung „Reserve+“ vor. Voraussetzung dafür ist, dass die staatlichen Register alle aktuellen Daten der Wehrpflichtigen enthalten.

