In der Ukraine könnte ein legaler Markt für virtuelle Vermögenswerte entstehen. Die Werchowna Rada hat in erster Lesung den Gesetzentwurf Nr. 10225-d unterstützt, der die Legalisierung des Kryptomarktes vorsieht und die Regeln für dessen Besteuerung festlegt.
Der Antikorruptionsausschuss des Parlaments hat bereits auf die Missbrauchsgefahr durch den Gesetzentwurf hingewiesen. Insbesondere räumt das Dokument der Marktaufsichtsbehörde Befugnisse ein, die denen von Ermittlungsbehörden vor Gericht ähneln. Dazu gehören das Recht, Räumlichkeiten zu besichtigen, Dokumente und Datenträger zu beschlagnahmen, Beweismittel zu sammeln und Zeugen zu vernehmen.
Auch die wissenschaftliche und fachliche Hauptverwaltung der Werchowna Rada bestätigte das Vorhandensein von Risiken in einem solchen Modell.
Als Reaktion auf Kritik versprach der Mitinitiator des Gesetzentwurfs, Danylo Hetmantsev, diese Normen vor der zweiten Lesung zu überprüfen.
Eine zentrale Frage bleibt offen: Der Gesetzentwurf legt nicht fest, welche Behörde den Krypto-Asset-Markt regulieren soll. Dies schafft laut Experten die Grundlage für potenziellen Missbrauch.
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Laut dem Abgeordneten Oleksiy Zhmerenetsky basiert der Gesetzentwurf auf der europäischen MiCA-Verordnung, wurde aber an die ukrainischen Gegebenheiten angepasst. Das Dokument sieht Folgendes vor:
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Lizenzierung von Krypto-Plattformen, Anforderungen an deren Kapital, Transparenz und KYC-Verfahren („Know Your Customer“);
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Einführung von Meldevorschriften für Transaktionen;
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Klassifizierung virtueller Vermögenswerte: Kryptoassets, elektronische Geldtoken (EMTs) und Asset-Backed Token (ARTs).
Sie planen, für die zweite Lesung Änderungen vorzunehmen, die von den Ausschüssen und dem Ministerium für digitale Transformation gemeinsam erarbeitet werden.

