In den meisten Fällen tragen die Bewohner die Kosten für die Reparatur geplatzter Heizungsrohre und die dadurch entstehenden Schäden im Haus selbst. Gleichzeitig kann in manchen Fällen die Verantwortung dem Heizungsunternehmen zugeschrieben werden. Dies erklärte der Anwalt Stanislav Liflyanchyk.
Laut seinen Angaben sind alle technischen Anlagen im Haus, nachdem die Rohrleitung in das Gebäude eingeführt wurde, gemeinsames Eigentum der Miteigentümer. Die Bewohner sind verpflichtet, diese Anlagen instand zu halten und zu reparieren.
Liflyanchyk erklärt, dass die Organisation eines solchen Service auf verschiedene Weisen möglich ist. Insbesondere durch ein Versorgungsunternehmen, das das Gebäude standardmäßig versorgt, durch ein privates Dienstleistungsunternehmen, das von der Bewohnerversammlung beauftragt wird, oder durch eine Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses.
Gleichzeitig betont der Anwalt, dass nicht alle Fälle von Massenrohrleitungsunfällen automatisch auf Krieg zurückgeführt werden können. Seiner Ansicht nach hängen einige Probleme mit der unzureichenden Vorbereitung lokaler und staatlicher Behörden sowie von Heizungsunternehmen auf Energierisiken zusammen.
In solchen Fällen haben die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Miteigentümer des Gebäudes das Recht, gegen das Heizungsunternehmen Klage zu erheben. Die zentrale Frage vor Gericht wird die Unfallursache sein – höhere Gewalt oder Fahrlässigkeit.
Liflyanchyk erklärt, dass das Heizungsunternehmen nicht haftet, wenn die Anlage direkt durch einen Raketenangriff oder Drohnenangriff beschädigt wurde. Dies gilt als höhere Gewalt.
Wenn die Heizungsanlage jedoch aufgrund eines Stromausfalls abgeschaltet wurde und der Heizungsversorger seit mehreren Jahren keine Notstromversorgung bereitgestellt hat, kann die Situation anders beurteilt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um höhere Gewalt, sondern um mögliche Fahrlässigkeit, und es stellt sich die Frage, warum das Unternehmen sich nicht auf die offensichtlichen Risiken in Kriegszeiten vorbereitet hat.
Der Anwalt betont, dass jeder Fall individuell geprüft wird und die endgültige Entscheidung über die Haftung vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Unfalls getroffen wird.

