Wer verliert seinen Reservierungsplatz und wer kann ab dem 1. Dezember mobilisieren?

Am 1. Dezember treten in der Ukraine aktualisierte Regeln für die Wehrpflicht in Kraft. Diese beinhalten wesentliche Änderungen der Bedingungen für die Gewährung von Wehrdienstaufschub und betreffen sowohl die Wehrpflichtigen als auch die Unternehmen, die sie beschäftigen. Der Militärjurist Roman Likhachev erläuterte die wichtigsten Aspekte dieser Änderungen und wies auf mögliche Risiken hin.

Wann werden Stundungen aufgehoben?

Die Änderungen sehen die Aufhebung der Verschiebung in folgenden Fällen vor:

  • sein Ablaufdatum;
  • Fertigstellung der Arbeiten des Unternehmens für die Bedürfnisse der Armee;
  • Verlust des kritischen Status für das Unternehmen;
  • Entlassung oder Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer.

Die für die Festlegung der Kritikalität von Unternehmen zuständigen Behörden können die Einhaltung der Kriterien durch ein Unternehmen jederzeit überprüfen. Bei Verlust des Status verlieren die Mitarbeiter automatisch ihre Reservierungen.

Wer kann eine Reservierung erhalten?

Die neuen Regeln legen fest, dass Folgendes Vorbehalten unterliegt:

  • Mitarbeiter kritischer Betriebe, deren Gehalt 20.000 Hrywnja übersteigt;
  • diejenigen, die beim Militär registriert sind und über aktuelle Daten verfügen;
  • Personen, die nicht erwünscht sind.

Gesetzlich dürfen jedoch nicht mehr als 50 % der wehrpflichtigen Beschäftigten kritischer Betriebe der Reserve unterliegen. Bei Bedarf kann dieser Anteil durch Beschluss des Verteidigungsministers erhöht werden.

Buchungsvorgang über „Diya“

Ab Dezember werden alle Buchungsanfragen über das „Diya“-Portal bearbeitet. Die Bearbeitung dauert bis zu 72 Stunden. Es besteht jedoch ein Risiko: Bei der Anmeldung im CCC kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter sofort mobilisiert wird.

„Dieser Moment mit dem CCC birgt Korruptionsrisiken. In einigen Fällen kann sich die Entscheidung über die Reservierung verzögern, was zur Mobilisierung von Mitarbeitern der Unternehmen führt“, bemerkte Likhachev.

Was wird sich für Unternehmen ändern?

Unternehmen, die am 30. November 2024 als systemrelevant eingestuft waren, behalten diesen Status automatisch bis zum Jahresende. Sie müssen ihre Bedeutung jedoch bis zum 28. Februar 2025 bestätigen.

Innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten der Entschließung muss das Ministerkabinett klare Kriterien zur Bestimmung der Kritikalität von Unternehmen festlegen.

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