Nach fast zwei Jahren des umfassenden Einmarsches hat die Regierung beschlossen, die Regeln für die Wehrpflicht während des Kriegsrechts zu ändern. Die neue Fassung des Mobilmachungsgesetzentwurfs, die am 30. Januar verabschiedet wurde, beschränkt die Anzahl der Kategorien, die von der Mobilmachung befreit werden können.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung der Wehrpflichtaufschiebung für Beamte, wobei Bürgermeister, Gemeindevorsteher und Vertreter territorialer Gemeinschaften weiterhin ausgenommen sind. Gemäß geltendem Recht können bestimmte Kategorien von Militärangehörigen unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit in Einrichtungen von strategischer Bedeutung für Armee und Wirtschaft von der Mobilmachung befreit werden.
Der neue Gesetzentwurf definiert die Kriterien für den Schutz vor der Mobilmachung, wie beispielsweise eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Vereinbarung, die Registrierung beim Militär, das Fehlen eines Mangels an Fachkräften für die Militärregistrierung und das Fehlen anderer Aufschübe.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem weitere wichtige Änderungen, wie die Befreiung von Menschen mit Behinderungen vom Wehrdienst, die Demobilisierung von aus der Gefangenschaft zurückgekehrten Soldaten und die Ersetzung der Wehrpflicht durch eine allgemeine militärische Ausbildung. Er sieht zudem die Senkung des Wehrpflichtalters von 27 auf 25 Jahre sowie die Einführung eines persönlichen E-Office und elektronischer Vorladungen zur effizienteren Verwaltung militärischer Angelegenheiten vor.

