Wie die Europäische Kommission die Ukraine nun kontrolliert

Am 17. Juli bestätigte die Europäische Kommission die positive Bewertung der ersten regulären Tranche von rund 4,2 Milliarden Euro im Rahmen der Ukraine-Fazilität. Ziel der Fazilität ist die Unterstützung der makrofinanziellen Stabilität und der Regierungsführung in der Ukraine. Bis 2027 soll das Gesamtfinanzierungsvolumen 50 Milliarden Euro erreichen.

Die Ukraine hat bereits drei Soforthilfen erhalten, die zur dringenden Rettung der makrofinanziellen Stabilität des Landes bereitgestellt wurden. Nun geht die Europäische Union zu regulären Hilfszahlungen über, die an die Erfüllung bestimmter Bedingungen, darunter Reformen, geknüpft sind.

Ein neues Maß an Kontrolle

Einer der wichtigsten Aspekte der Ukraine-Fazilität ist die Stärkung der europäischen Kontrolle über die Verwendung der Gelder. Das Programm wurde im Februar genehmigt, und am 20. März wurde ein Abkommen zwischen der Ukraine und der EU über die Beteiligung der Ukraine am Betrugsbekämpfungsprogramm unterzeichnet. Dieses Abkommen räumt den europäischen Kontrollbehörden weitreichende Befugnisse ein; sie haben nun Zugriff auf alle Ebenen des Finanzverkehrs in der Ukraine.

Gemäß der Vereinbarung erhalten die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof (EuRH) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) das Recht, alle Personen und Organisationen zu überprüfen, die EU-Mittel erhalten. Dies umfasst das Recht auf Zugang zu Einrichtungen, Dokumenten und elektronischen Daten sowie die Möglichkeit, administrative Untersuchungen und Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen.

EU-Inspektions- und Prüfungsrechte

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wird die EU-Ausgaben prüfen und sicherstellen, dass die Gelder rechtmäßig und effektiv verwendet werden. Eine noch größere Bedrohung für potenzielle Veruntreuer könnte jedoch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) darstellen. OLAF ermittelt bei möglichen Straftaten und ist befugt, in der Ukraine Verwaltungsuntersuchungen und -prüfungen durchzuführen.

Gemäß der Vereinbarung kann die Europäische Kommission bei Verstößen Geldbußen verhängen, die in der Ukraine vollstreckt werden können. OLAF hat zudem das Recht, die EU-Staatsanwaltschaft zur weiteren Untersuchung und Strafverfolgung der Verantwortlichen zu kontaktieren. Die ukrainischen Behörden sind verpflichtet, mit den europäischen Institutionen zusammenzuarbeiten und ihnen alle erforderlichen Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Die neuen Bedingungen des Ukraine-Fazilitätsprogramms führen somit zu einer erheblichen Kontrolle seitens der EU über die Verwendung europäischer Gelder in der Ukraine und über Reformen.

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