Wie Ukrainer eine Ehe im Ausland auflösen können

Die südliche interregionale Abteilung des ukrainischen Justizministeriums hat einen speziellen Algorithmus für Bürger entwickelt, die sich im Ausland scheiden lassen möchten. Dieser Algorithmus hilft, die rechtlichen Feinheiten einer Scheidung unter verschiedenen Umständen zu verstehen. Insbesondere werden je nach Situation der Ehepartner verschiedene Vorgehensweisen aufgezeigt.

  1. Scheidung per Gerichtsbeschluss (bei Kindern oder Schwierigkeiten bei der Einreichung eines gemeinsamen Antrags):
    Haben die Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder oder können sie aufgrund von Wohnsitz in verschiedenen Ländern keinen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen, ist ein Antrag beim Gericht erforderlich. In diesem Fall kann die Scheidung per Gerichtsbeschluss vollzogen werden. Der Antrag kann online über das elektronische Gerichtssystem eingereicht werden.
  2. Gemeinsamer Scheidungsantrag bei einer diplomatischen Vertretung (für Ehegatten ohne Kinder):
    Ehegatten ohne gemeinsame Kinder, die im selben Land wohnen, können einen gemeinsamen Scheidungsantrag bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung der Ukraine einreichen. Eine Online-Scheidung bei Standesämtern im Ausland ist nicht möglich.
  3. Antragstellung bei der DRACS-Stelle im Ausland
    : Kann einer der Ehepartner aufgrund eines Auslandsaufenthalts den Antrag nicht persönlich bei der DRACS-Stelle einreichen, kann er ihn notariell beglaubigen lassen und dem anderen Ehepartner zur Einreichung zukommen lassen. Der Antrag kann per Post versandt werden; der andere Ehepartner muss eine notariell beglaubigte Übersetzung anfertigen und den Antrag bei der DRACS-Stelle einreichen. Die Scheidung wird nach einem Monat wirksam, sofern der Antrag nicht zurückgezogen wird.
  4. Scheidung nach dem Recht des Gastlandes.
    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei den zuständigen Behörden des Gastlandes die Scheidung zu beantragen. Das Scheidungsverfahren wird in diesem Fall gemäß den Gesetzen des Landes durchgeführt, in dem einer der Ehepartner seinen Wohnsitz hat.
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