Frauen, die beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind, können im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt auf staatliche Unterstützung zählen. Der Pensionsfonds der Ukraine hat Einzelheiten zur Höhe der Leistungen und zum Verfahren für deren Bearbeitung veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen
Um Unterstützung zu erhalten, müssen Sie bei der Pensionskasse einreichen:
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Reisepass oder anderes Ausweisdokument;
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Identifikationscode (falls verfügbar);
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eine Erklärung über die Art des Geldeingangs (auf das Konto oder per Post);
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Datensatznummer im elektronischen Gesundheitssystem, die die ärztliche Feststellung zu Schwangerschaft und Geburt bestätigt;
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Bescheinigung des Arbeitsamtes über den Status der Arbeitslosigkeit;
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Bescheinigung eines Opfers der Tschernobyl-Katastrophe (falls vorhanden).
Sie können Dokumente persönlich im PFU-Servicecenter, über das ASC oder lokale Regierungsbehörden, per Post oder online einreichen – über das PFU-Portal, die mobile Anwendung „Diya“ oder das Social-Web-Portal (mit elektronischer Signatur).
Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Ende des Mutterschaftsurlaubs gestellt werden.
Höhe der Unterstützung
Die Zahlungen hängen von der Versicherungserfahrung ab:
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3.600 UAH pro Monat – wenn Versicherungsprämien für die Frau bezahlt wurden;
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1.500 UAH pro Monat – wenn keine Dienstaltersstufe vorliegt oder die Entlassung wegen Disziplinarverstoßes erfolgte.
Der garantierte Mindestbetrag beträgt 757 UAH pro Monat, was 25 % des Existenzminimums für arbeitsfähige Personen entspricht.
Dauer der Zahlungen
Unterstützung wird gewährt für:
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126 Tage – Standard (70 vor und 56 nach der Geburt);
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140 Tage – bei einer komplizierten Geburt;
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180 Tage – für Frauen der Kategorien 1–3, die unter der Katastrophe von Tschernobyl gelitten haben.
Die Pensionskasse betont: Der Bezug von Leistungen ist auch ohne offizielle Beschäftigung möglich, wenn die Frau beim Arbeitsamt gemeldet ist.