Ukrainer, deren Häuser durch Kampfhandlungen zerstört wurden, können künftig auch dann Entschädigung erhalten, wenn sich das Gebäude in einem Gebiet mit aktivem Beschuss befindet und ein persönlicher Besuch der Kommission unmöglich ist. Das Ministerkabinett hat Änderungen am Programm „eReconstruction“ beschlossen, die eine Ferninspektion beschädigter oder zerstörter Häuser ermöglichen.
Laut einer neuen Regierungsverordnung können lokale Kommissionen nun Satellitenbilder, Drohnenaufnahmen sowie Foto- und Videomaterial verwenden, das von den Antragstellern selbst zur Verfügung gestellt wird. Dies eröffnet den Bewohnern von Krisengebieten die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten, ohne ihr Leben zu riskieren.
Wie bewerbe ich mich?
Zunächst müssen Sie einen Bericht über die zerstörte Wohnung ausfüllen. Dies kann über die App oder das Portal „Diya“, bei der TsNAP oder über einen Notar erfolgen. Anschließend sollten Sie einen Antrag auf Entschädigung stellen und dabei eine der beiden folgenden Optionen wählen:
-
Wohnberechtigungsschein – für den Kauf von neuem Wohnraum.
-
Barzahlung – für den Wiederaufbau auf dem eigenen Grundstück (nur für Eigentümer von Privathäusern in einem sicheren Gebiet verfügbar).
Untersuchungsverfahren
Die Kommission entscheidet, ob eine Besichtigung des Hauses vor Ort möglich ist oder ob eine Fernbesichtigung ausreicht. Für die Fernbesichtigung müssen Fotos und Videos klar, farbig und verzerrungsfrei sein und nach Möglichkeit Datum, Uhrzeit und Standort enthalten. Es ist zwingend erforderlich, eine Gesamtansicht des Grundstücks, mindestens drei verschiedene Ansichten des Gebäudes, Bilder von beschädigten Teilen und, wenn möglich, Identifikationsmerkmale des Objekts (Hausnummernschilder, Schilder) bereitzustellen.
Fristen für die Entscheidungsfindung
Innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung entscheidet die Kommission, ob ausreichend Beweise für die Zerstörung vorliegen. Reichen die Beweise nicht aus, kann das Verfahren ausgesetzt werden, wodurch dem Antragsteller 90 Tage Zeit gegeben wird, zusätzliche Beweise vorzulegen, darunter auch Aussagen von Polizei, Rettungskräften oder Militär.
Es ist wichtig, dass die Bearbeitung von Anträgen, die zuvor aufgrund der Unmöglichkeit einer Prüfung ausgesetzt wurden, nun unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten der Fernprüfung wieder aufgenommen wird. Sollte sich der Status unter „Aktionen“ nicht auf „In Bearbeitung“ geändert haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kommission.
Der aktualisierte Mechanismus ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung zu erhalten, ohne Ihr Leben zu riskieren, und erweitert den Kreis derjenigen, die das "eRecovery"-Programm auch unter schwierigsten Kriegsbedingungen nutzen können, erheblich.

