Wie Eltern bei Mobbing in der Schule vorgehen sollten

Das neue Schuljahr kann für viele Eltern eine Herausforderung sein, wenn ihr Kind in der Schule Mobbing erlebt. Es ist wichtig, Mobbing nicht zu verschweigen, da es dem körperlichen und psychischen Wohlbefinden des Kindes schadet. Auf der Website des Bildungsombudsmanns wird erklärt, wie man eine Mobbing-Beschwerde richtig einreicht, damit sie geprüft und der Täter zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Schritte beim Mobbing

Eltern sollten den Schulleiter benachrichtigen und gegebenenfalls die Polizei oder den Bildungsombudsdienst kontaktieren. Viele Beschwerden bleiben unbeantwortet, da es an Beweisen oder einer Beschreibung der genauen Umstände des Mobbings mangelt.

Durch die ordnungsgemäße Abgabe einer Aussage erhöhen sich die Chancen auf ein Verfahren und eine Bestrafung des Täters.

So geben Sie eine Erklärung ab

Der Antrag muss schriftlich erfolgen und enthalten:

  • Name, Vorname, Patronym des Kindes und des Antragstellers;

  • Wohnort;

  • Der Kern der Berufung;

  • Unterschrift und Datum der Einreichung;

  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail).

Beschreiben Sie den Sachverhalt des Mobbings im Detail:

  • Wann es begann und wie lange es dauerte;

  • Datum, Uhrzeit und Ort jedes Vorfalls;

  • Zeugen und Handlungen anderer Kinder oder des Schulpersonals;

  • Folgen für das Kind (physisch, psychisch, wirtschaftlich);

  • Beweise (Fotos, Screenshots, Audio oder Video).

Es ist wichtig, Fakten von den eigenen Emotionen zu trennen.

Anwendungsregistrierung

Der Antrag muss in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden: Eine verbleibt mit Eintragungsnummer und Datum in der Schule, die zweite beim Antragsteller. Danach ist der Schulleiter verpflichtet, die Situation zu prüfen und eine Kommission zu Mobbing-Fragen einzuberufen.

Der Manager meldet die Beschwerde auch der Polizei, oder der Beschwerdeführer kann dies selbst tun. Wenn das Mobbing bestätigt wird, wird der Fall vom Gericht geprüft. Der Täter oder seine Eltern können gemäß Art. 173-4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Mobbing) oder Art. 184 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Verletzung der Erziehungspflichten) mit einer Geldstrafe belegt werden.

Eine rechtzeitige Reaktion und die ordnungsgemäße Einreichung des Antrags sind der Schlüssel zum Schutz des Kindes und zur Rechenschaftslegung des Täters.

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