Die Ukrainer interessieren sich zunehmend für gesunde Ernährung, und Hersteller setzen verstärkt auf attraktive Kennzeichnungen wie „zuckerfrei“, „fettarm“ und „kalorienfrei“. Doch nicht alle diese Angaben bedeuten das, was wir uns vorstellen. Laut Gesetz dürfen sie nur unter strengen Auflagen verwendet werden, und der staatliche Dienst für den Schutz von Lebensmitteln und Verbraucherrechten klärt darüber auf, wie man gängige Kennzeichnungen richtig interpretiert.
Kalorienfreies Produkt
Ein Produkt darf als „kalorienfrei“ bezeichnet werden, wenn es nicht mehr als 4 kcal pro 100 ml enthält. Bei Süßungsmitteln liegt die Grenze bei 0,4 kcal pro Portion.
Ohne Zuckerzusatz
Dieses Siegel bedeutet, dass dem Produkt kein Zucker oder Süßstoffe zugesetzt wurden. Sind jedoch von Natur aus Zucker im Produkt enthalten, muss auf dem Etikett folgender Hinweis stehen: „Enthält von Natur aus Zucker“.
Sehr arm an Salz (Natrium)
Das Etikett darf nur verwendet werden, wenn das Produkt nicht mehr als 0,04 g Natrium pro 100 g/100 ml enthält. Ausgenommen sind Mineralwasser und andere Wasserarten.
fettarm / fettfrei
Diese Angabe ist zulässig, wenn das Produkt bis zu 0,5 g Fett pro 100 g/100 ml enthält. Formulierungen wie „30 % fettfrei“ sind verboten.
Omega-3-Quelle
Ein Produkt darf nur dann als „Quelle für Omega-3-Fettsäuren“ gekennzeichnet werden, wenn es die erforderliche Menge an gesundheitsfördernden Fettsäuren enthält: 0,3 g Alpha-Linolensäure oder 40 mg EPA+DHA pro 100 g/100 kcal.
Warum ist das wichtig?
Viele Werbeslogans wirken verlockend, können aber irreführend sein. Daher rät der staatliche Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, reißerischen Slogans nicht zu vertrauen, sondern stets die Zusammensetzung und den Nährwert des Produkts zu überprüfen.

