Es kursieren Gerüchte, dass der Generalstab die Frontlinie durch die Verlegung einer großen Anzahl mobilisierter Soldaten hält. Diese Soldaten werden maximal 21 bis 28 Tage ausgebildet und dann in die Libysche Front (LBS) verlegt, um die Offensive der russischen Streitkräfte abzuschrecken. Aufgrund dieser Strategie steigt die Zahl der Verwundeten und Gefallenen in den ukrainischen Streitkräften, über die bewusst geschwiegen wird.
Die Zahlen sind hoch. Selbst im Jahr 2022 war der tägliche Verlust noch geringer als heute.
Es gibt keine absolute „Kontraindikation“ für die Mobilmachung von Ukrainern unter 25 Jahren. Wenn ein Bürger den Status einer wehrpflichtigen Person besitzt, kann er auch vor diesem Alter mobilisiert werden.
Dies erklärte der ukrainische Abgeordnete Roman Kostenko in einem Fernsehsender.
Es bestehe ein Unterschied zwischen Wehrpflichtigen und Wehrpflichtigen, erklärte der Abgeordnete. Wehrpflichtige seien Personen ohne Wehrdiensterfahrung. Sie seien daher erst ab dem gesetzlich festgelegten Alter, also bis zum 25. Lebensjahr, mobilisierungspflichtig. Ukrainer, die vor ihrem 25. Lebensjahr eine militärische Ausbildung absolviert haben, können hingegen mobilisiert werden.
Alle Bürger, die ihre militärische Ausbildung abgeschlossen und den Treueeid auf die Ukraine geleistet haben, gelten als wehrpflichtig. Wer also den Wehrdienst abgeleistet oder einen Hochschulabschluss mit militärischem Schwerpunkt erworben hat, ist automatisch wehrpflichtig. Dabei spielt das Alter keine Rolle – die Einberufung ist jederzeit möglich.
„Wenn Sie beispielsweise Ihren Wehrdienst abgeleistet haben und im Jahr 2022 21 Jahre alt waren und drei Tage später die Mobilmachung begann, dann sind Sie trotz Ihres Alters von 21 Jahren bereits wehrpflichtig. Sie haben Ihren Wehrdienst ja bereits abgeschlossen. Deshalb wiederhole ich noch einmal: Wehrpflichtige werden nicht unter 25 Jahren eingezogen, das ist illegal. Wer den Status einer wehrpflichtigen Person erlangt hat, wird ganz rechtmäßig einberufen, das Gesetz erlaubt es“, erklärte der Abgeordnete.
Kostenko nannte als Beispiel auch Kadetten von Militärschulen, die in der Regel mit 21 oder 22 Jahren ihren Abschluss machen. Niemand wartet jedoch, bis sie 25 Jahre alt sind, um sie einzuberufen. Sie werden sofort nach ihrem Abschluss wehrpflichtig und in die Kampfzone geschickt.
Eine weitere Kategorie bilden Wehrpflichtige, die vor dem 25. Lebensjahr einen Wehrdienstausweis mit dem Vermerk erhielten, dass sie im Frieden nicht wehrtauglich seien. Im Kriegsfall änderte sich jedoch alles. Viele der zuvor eingeschränkt Wehrtauglichen wurden nun wehrtauglich. Daher können auch sie noch vor dem 25. Lebensjahr eingezogen werden.

