Der Gesetzentwurf zur Mobilmachung sieht eine Bestimmung vor, die Wehrpflichtigen 60 Tage Zeit gibt, ihre Unterlagen selbstständig zu aktualisieren. Dies teilte der Anwalt Oleksandr Poteshin auf seinem Telegram-Kanal mit.
Nach Angaben von Yegor Chernev, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Nationale Sicherheit der Werchowna Rada, erwägen die Abgeordneten drei Optionen zur Aktualisierung der Informationen in den territorialen Rekrutierungszentren: einen persönlichen Besuch im Zentralen Kontaktzentrum (ZKZ) zur Aktualisierung der Daten, einen Besuch im Zentralen Kontaktzentrum (ASZ) oder die Registrierung eines elektronischen Kontos zur Online-Aktualisierung ohne Besuch im ZKZ.
Chernev wies darauf hin, dass die Aktualisierung der Daten innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes für die Bürger verpflichtend wird.
Rechtsanwalt Poteshin hält diese Bestimmung jedoch für umstritten. Er merkte an, dass sie möglicherweise wirkungslos sei oder die Aufhebung des Kriegsrechts und eine Mobilmachung zu ihrer Umsetzung erfordere. Laut Poteshin sieht die Bestimmung lediglich die Aktualisierung der Kontaktdaten der Wehrpflichtigen vor.
Zuvor hatte der Anwalt erläutert, wie Informationen über Wehrdienstverweigerer in die Datenbank „Armor“ eingegeben und daraus gelöscht werden. Das Verteidigungsministerium gab außerdem die Verknüpfung des Wehrpflichtigenregisters „Oberig“ mit den beiden größten Datenbanken bekannt.

